Hallo Peter,
wenn Du einen entsprechenden Vertrag (Stichwort: Vertragsstrafe) hast, dann geht das schon.
Also Airbus muss auch für 5 Jahre A-380 Verzögerung entsprechende Schadensersatz-Summen an die Airlines zahlen; aber nur dann, wenn im Vertrag zwischen z.Bsp. Lufthansa und Airbus so was geregelt ist. Oder für all die Selbständigen, die ihre Geschäfte seit Jahren im BER haben und sich rein gar nicht tut...., und auch die Airlines werden Forderungen stellen, wenn der BER dann mal offen ist. Das werden Milliarden Ersatzforderungen; macht aber der Politk nicht, zahlen ja wir Steuerzahler für deren Unfähigkeit
Hast Du einem Deiner DC-24 Kunden eine "100 % Zusicherung gegeben, dass der Kunde seine Kunde bis zum Datum x/y bekommst" ? Ich glaube nicht, wenn ja, dann können Deine DC-24 Kunden bei Dir Schadensersatz fordern; wollen nicht hoffen, sonst wird das Bier beim EXFC 2017 bei Dir teurer
Frage:
Du verkaufst ja auch DC-24 als Händler... zahlst Du nun Deinen Kunden entsprechenden Schadensersatzsumme ?
@Gerd:
wenn es dann mit der DS-24 losgeht, kommst ja sicherlich wieder...
Gruss
PW