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Günstiger Jeti Empfänger mit EX-Schnittstelle 09 Dez 2014 09:16 #7

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Hallo Harald,

Gernot ist gerade in China ;) ;)

Auf offiziellen Wettbewerben ist das alles kein Problem; da wird etliches auch über die Veranstalterhaftpflicht des Organisators abgedeckt. So konnten vor Jahren auf einer WM in Europa auch die Spektrum Piloten fliegen, obwohl sie weit weit mehr als 100 mW in den Äther pusteten.

Würde ein derartiger Pilot aber zu mir privat kommen und mit solch einer Funke fliegen wollen ... NEIN ; weil illegal. Auf offiziellen Veranstaltungen wird etliches anders geregelt mit Ausnahmegenehmigungen für die Zeit der Veranstaltung.

Zu alten Zeiten (TOC Las Vegas) durften wir in den USA auch nicht 35MHz fliegen, sondern mussten umrüsten; in Frankreich damals 41 MHz und in Australien 36 Mhz; was alles vom Veranstalter vorgeschrieben.

Gernot ist in USA auch schon Jeti geflogen, da gab es Jeti/USA noch gar nicht und auch lag keine FCC USA Zulassung für Jeti vor. Dass wurde dann vom Veranstalter entsprechend "abgesichert", weil ja keine offizielle FCC Zulassung damals vorlag. Heute ist ja alles durch Esprit/USA und Jeti/Cz auch in den USA zertifiziert.

Ansonsten einfach seine Versicherung anschreiben und fragen wegen "Besuch in den USA und dort fliegen" bzw. besser gesagt "Darf ich mit einem RC Teil in den USA fliegen und habe Versicherungsschutz, obwohl es nicht FCC zertifiziert ist ?"

Z.Bsp. ist ja der RSat nicht in den USA FCC zugelassen

Und immer daran denken:

Im Luftverkehrsrecht gilt wie beim Auto die "Gefährdungshaftung " = eine verschuldensunabhängige Haftung !! Das vergessen viele; ich kann haften, obwohl mich kein Verschulden trifft.


Gruss

PW
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Letzte Änderung: von PW.

Betreiben von Anlagen in den USA und Umgekehrt 09 Dez 2014 09:29 #8

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Hallo,
irgendwie schweifen wir ab, ABER ich finde das Thema sehr interessant und darum schiebe ich das mal hier hin.

Gruß
Jürgen
Gruß
Jürgen
the master of the Desaster

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Betreiben von Anlagen in den USA und Umgekehrt 09 Dez 2014 10:05 #9

  • PW
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Hallo Jürgen,

es gibt doch "einen von den Mitgliedern gut bezahlten Anwalt" bei einem Verband B) B) B) B)

Für sein jährliches Honorar kann man ihn ja anschreiben und um schriftliche Stellungnahme bitten ..... ;) ;) ;)


Gruss

PW
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