Hallo ,
mmhh ;jetzt schon dem Händler „ so zu drohen „ kommt bestimmt gut an ….ferner wundert mich , dass Du nach dem ersten Vorfall nochmals mit einem sehr teurer Modell geflogen bist .
Ich hätte schon nach dem ersten Vorfall den Sender reklamiert ! Und rechtlichen Möglichkeiten ergeben sich aus dem BGB ; und der Händler - der ist dein Vertragspartner - ist nicht verpflichtet , dir einen neuen Sender zu geben . Wäre Kulanz …
Die Frage ist ja auch , ob der Hersteller / Jeti , überhaupt einen Fehler findet bzw. der Fehler dort nachgestellt werden kann . Nichts ist schlimmer , wenn eine Firma sich bemüht , aber den Fehler nicht reproduzieren kann .
Aber dem Händler jetzt schon mit „ Haftung „ zu drohen ? Halte ich für kontraproduktiv….
ich würde sagen : abwarten , ob Jeti was findet . Dass sie sich bemühen , dürfte klar sein .
Aber auch Jeti muss - genausowenig wie dein Händler - den Sender nicht austauschen . Wenn, wäre es Kulanz …
Gruss
Pw
Rechtsbeistand u.a. bei "Modellflugproblemen"etc. : Rechtsanwälte Wessels & Partner, Tel.: 02362/27065
PW Modellbautechnik ( Jeti Kombiangebote, Beratung/Einstellservice etc.)
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