Übertrag der Garantie auf neuen Besitzer
- ASW24e
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Hallo liebe Gemeinde,
kann jemand bitte eine Auskunft geben oder seine Erfahrung teilen, ob und wie der Übertrag von Restgarantie (12 Monate Garantie ab Kaufdatum) auf den neuen Besitzer möglich ist?
Z.B. wenn die neu erworbene Anlage nach 5 Monaten schon wieder verkauft wird.
Kann dann die Restgarantie von 7 Monaten auf den neuen Besitzer übertragen werden?
Die Rechnung des Erstbesitzers liegt vor, zeigt jedoch keinen Hinweis auf eine Seriennummer oder Sonstiges, das den eindeutigen Zusammenhang der Rechnung zum betreffenden Sender zulässt.
Danke im Voraus und weihnachtliche Grüße
Micha
kann jemand bitte eine Auskunft geben oder seine Erfahrung teilen, ob und wie der Übertrag von Restgarantie (12 Monate Garantie ab Kaufdatum) auf den neuen Besitzer möglich ist?
Z.B. wenn die neu erworbene Anlage nach 5 Monaten schon wieder verkauft wird.
Kann dann die Restgarantie von 7 Monaten auf den neuen Besitzer übertragen werden?
Die Rechnung des Erstbesitzers liegt vor, zeigt jedoch keinen Hinweis auf eine Seriennummer oder Sonstiges, das den eindeutigen Zusammenhang der Rechnung zum betreffenden Sender zulässt.
Danke im Voraus und weihnachtliche Grüße
Micha
von ASW24e
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- onki
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Hallo Micha,
Ich denke PW kann das am Besten beurteilen.
Der muss aber erst noch seine Weihnachtsgans aufessen, einen Schluck vom guten Roten nehmen und dann gibt er sicherlich Bescheid.
Weihnachtliche Grüße
Onki
Ich denke PW kann das am Besten beurteilen.
Der muss aber erst noch seine Weihnachtsgans aufessen, einen Schluck vom guten Roten nehmen und dann gibt er sicherlich Bescheid.
Weihnachtliche Grüße
Onki
Gruß aus dem Nordschwarzwald
Rainer aka Onki
www.onki.de
gepostet unter Verwendung von 100% recycelter Elektronen.
Rainer aka Onki
www.onki.de
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von onki
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- Marco
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Die gesetzliche Sachmängelhaftung ist Übertragbar. -> Gesetzliche Verpflichtung
Die Garantie ist abhängig von den Garantiebestimmungen des Händlers. -> Freiwillige vertragliche Leistung des Händlers
Da musst du die Bestimmungen des Händlers lesen...
evtl interessant dazu: www.rechtsanwalt-heuser.com/Der%20Unters...20und%20Garantie.pdf
Ansonsten kann wie schon von Onki bemerkt PW eine verlässliche Aussage treffen.
Grüße,
Marco
Die Garantie ist abhängig von den Garantiebestimmungen des Händlers. -> Freiwillige vertragliche Leistung des Händlers
Da musst du die Bestimmungen des Händlers lesen...
evtl interessant dazu: www.rechtsanwalt-heuser.com/Der%20Unters...20und%20Garantie.pdf
Ansonsten kann wie schon von Onki bemerkt PW eine verlässliche Aussage treffen.
Grüße,
Marco
Last Edit:25 Dez. 2013 09:44
von Marco
Letzte Änderung: 25 Dez. 2013 09:44 von Marco. Begründung: Link
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- Gliderfan1
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Normalerweise ist die Werksgarantie doch nicht vom Besitzer, sondern dem Kaufdatum der Ware abhängig (so ist es jedenfalls in der Schweiz). Wichtig ist Aufbewahrung des Garantiescheins (oder heute der Kaufquittung). Wenn Du sie bei Jeti registriert hast auf Deinen Namen muss Umregistrierung möglich sein. Bei Spektrum z.B. kann man die Steuerung wieder "deregistrieren" und der neue Besitzer muss wieder registrieren, ist da aber notwendig da die Upgrade Files pro Seriennummer unterschiedlich sind.
von Gliderfan1
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- peter modelcity
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peter modelcity antwortete auf Übertrag der Garantie auf neuen Besitzer
Posted 25 Dez. 2013 22:47 #5
Wenn die gesetzliche Gewärleistung nicht übertragbar wäre, hätte kein Weihnachtsgeschenk mehr Anspruch auf Instandsetzung / Wandelung.
Ausserdem steht auf keiner Kassenquittung der Name eines Käufers.
Ausserdem steht auf keiner Kassenquittung der Name eines Käufers.
LG Peter
www.modelcity.eu
Grüsse aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer
Grüsse aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer
von peter modelcity
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- ASW24e
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Zunächst einmal Danke für die Antworten aber die Frage ist letztlich für mich noch nicht beantwortet.
Kurz die Fakten:
Der Erstbesitzer ist eine Firma (XY Gbr) und die Rechnung ist auf diese Firma ausgestellt.
Die Anlage ist ca. 4 Monate alt.
Ich möchte diese Anlage nun kaufen und würde natürlich auch die verbleibenden 20 Monate Herstellergarantie übernehmen wollen.
Kennt sich damit jemand aus?
Gruß
Micha
Kurz die Fakten:
Der Erstbesitzer ist eine Firma (XY Gbr) und die Rechnung ist auf diese Firma ausgestellt.
Die Anlage ist ca. 4 Monate alt.
Ich möchte diese Anlage nun kaufen und würde natürlich auch die verbleibenden 20 Monate Herstellergarantie übernehmen wollen.
Kennt sich damit jemand aus?
Gruß
Micha
von ASW24e
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