Übertrag der Garantie auf neuen Besitzer

  • ASW24e
  • ASW24e's Avatar Offline Autor
  • Neues Mitglied
  • Neues Mitglied
  • Beiträge: 9
  • Dank erhalten: 0

Übertrag der Garantie auf neuen Besitzer wurde erstellt von ASW24e

Posted 24 Dez. 2013 18:13 #1
Hallo liebe Gemeinde,

kann jemand bitte eine Auskunft geben oder seine Erfahrung teilen, ob und wie der Übertrag von Restgarantie (12 Monate Garantie ab Kaufdatum) auf den neuen Besitzer möglich ist?
Z.B. wenn die neu erworbene Anlage nach 5 Monaten schon wieder verkauft wird.
Kann dann die Restgarantie von 7 Monaten auf den neuen Besitzer übertragen werden?
Die Rechnung des Erstbesitzers liegt vor, zeigt jedoch keinen Hinweis auf eine Seriennummer oder Sonstiges, das den eindeutigen Zusammenhang der Rechnung zum betreffenden Sender zulässt.

Danke im Voraus und weihnachtliche Grüße
Micha
von ASW24e

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • onki
  • onki's Avatar Offline
  • Platinum Mitglied
  • Platinum Mitglied
  • Beiträge: 2286
  • Dank erhalten: 791

onki antwortete auf Re:Übertrag der Garantie auf neuen Besitzer

Posted 24 Dez. 2013 18:40 #2
Hallo Micha,

Ich denke PW kann das am Besten beurteilen.
Der muss aber erst noch seine Weihnachtsgans aufessen, einen Schluck vom guten Roten nehmen und dann gibt er sicherlich Bescheid.
Weihnachtliche Grüße
Onki
Gruß aus dem Nordschwarzwald
Rainer aka Onki
www.onki.de
gepostet unter Verwendung von 100% recycelter Elektronen.
von onki

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Marco
  • Marco's Avatar Offline
  • Premium Mitglied
  • Premium Mitglied
  • Beiträge: 154
  • Dank erhalten: 21

Marco antwortete auf Re:Übertrag der Garantie auf neuen Besitzer

Posted 25 Dez. 2013 09:34 #3
Die gesetzliche Sachmängelhaftung ist Übertragbar. -> Gesetzliche Verpflichtung

Die Garantie ist abhängig von den Garantiebestimmungen des Händlers. -> Freiwillige vertragliche Leistung des Händlers
Da musst du die Bestimmungen des Händlers lesen...

evtl interessant dazu: www.rechtsanwalt-heuser.com/Der%20Unters...20und%20Garantie.pdf


Ansonsten kann wie schon von Onki bemerkt PW eine verlässliche Aussage treffen.

Grüße,
Marco
Last Edit:25 Dez. 2013 09:44 von Marco
Letzte Änderung: 25 Dez. 2013 09:44 von Marco. Begründung: Link

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Gliderfan1
  • Gliderfan1's Avatar Offline
  • Platinum Mitglied
  • Platinum Mitglied
  • Beiträge: 780
  • Dank erhalten: 425

Gliderfan1 antwortete auf Übertrag der Garantie auf neuen Besitzer

Posted 25 Dez. 2013 09:45 #4
Normalerweise ist die Werksgarantie doch nicht vom Besitzer, sondern dem Kaufdatum der Ware abhängig (so ist es jedenfalls in der Schweiz). Wichtig ist Aufbewahrung des Garantiescheins (oder heute der Kaufquittung). Wenn Du sie bei Jeti registriert hast auf Deinen Namen muss Umregistrierung möglich sein. Bei Spektrum z.B. kann man die Steuerung wieder "deregistrieren" und der neue Besitzer muss wieder registrieren, ist da aber notwendig da die Upgrade Files pro Seriennummer unterschiedlich sind.
von Gliderfan1

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • peter modelcity
  • peter modelcity's Avatar Offline
  • Platinum Mitglied
  • Platinum Mitglied
  • Beiträge: 3270
  • Dank erhalten: 1221

peter modelcity antwortete auf Übertrag der Garantie auf neuen Besitzer

Posted 25 Dez. 2013 22:47 #5
Wenn die gesetzliche Gewärleistung nicht übertragbar wäre, hätte kein Weihnachtsgeschenk mehr Anspruch auf Instandsetzung / Wandelung.
Ausserdem steht auf keiner Kassenquittung der Name eines Käufers.
LG Peter www.modelcity.eu
Grüsse aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer
von peter modelcity

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • ASW24e
  • ASW24e's Avatar Offline Autor
  • Neues Mitglied
  • Neues Mitglied
  • Beiträge: 9
  • Dank erhalten: 0

ASW24e antwortete auf Übertrag der Garantie auf neuen Besitzer

Posted 29 Dez. 2013 12:05 #6
Zunächst einmal Danke für die Antworten aber die Frage ist letztlich für mich noch nicht beantwortet.

Kurz die Fakten:
Der Erstbesitzer ist eine Firma (XY Gbr) und die Rechnung ist auf diese Firma ausgestellt.
Die Anlage ist ca. 4 Monate alt.
Ich möchte diese Anlage nun kaufen und würde natürlich auch die verbleibenden 20 Monate Herstellergarantie übernehmen wollen.

Kennt sich damit jemand aus?

Gruß
Micha
von ASW24e

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Ladezeit der Seite: 1.061 Sekunden