Frohe Ostern
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Hallo,
ich kenne auch Vereine in NRW, die stört das nicht...... jeder wie er meint; und wenn ein Vorstand meint, dass es ok ist, muss der Vorstand dann eventuell auch "die Birne" hinhalten. Wie gesagt: liegt im Verantwortungsbereich eines jeden Vereines, das FeiertagsG zu lesen/einzuhalten oder eben auch nicht.
.................................
Gesetzliche Auflagen am Karfreitag
In Deutschland gibt es ein Feiertagsgesetz, welches den Schutz über die Sonn-und Feiertage gesetzlich regelt. An den sogenannten "stillen" Feiertagen wie z. B. dem Karfreitag, Allerheiligen oder dem Buß-und Bettag gelten gesonderte Vorschriften.
Generell gilt, dass an solchen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt sind, wenn sie den besinnlichen und ernsthaften Charakter der Feiertage nicht stören.
Sportveranstaltungen sind - mit Ausnahme !!! am Karfreitag und Buß- und Bettag - erlaubt.
Bei den "stillen" Feiertagen sollten Sie dem Karfreitag eine besondere Beachtung schenken. Denn, wie oben erwähnt, dürfen am Karfreitag keine öffentlichen Sportveranstaltungen wie etwa Fußballbundesligaspiele stattfinden.
Uns wurde gesagt "Outdoor Sportveranstaltungen bis 18 Uhr verboten"; und da ja Modellflug als "Sport" anerkannt ist (was wir ja auch wollen = Fördermittel bei der Stadt über den Sportsportverband/DOSB etc.), halten wir uns daran, zumal es bei uns Mitglieder gibt, die bei der Wahl des Sportler des Jahres ganz vorne liegen Also will man dann auch nicht wegen dieses einen Tages unnötigen Ärger mit einer städtischen Behörde.
Im Fernsehn gab es gestern auch Berichte aus Städten, wo sogar das "Tanzen" an Karfreitag verboten ist (selbst abends in geschlossenen Räumlichkeiten).
Nun kann man trefflich streiten, ob es sich bei Modellflugbetrieb auf dem Flugplatz um eine "Veranstaltung" in Sinne des FeiertagsG handelt.....; uns wurde gesagt "ja, weil organisierter Vereinsbetrieb"; und streiten mit der Behörde deswegen ? Braucht nicht sein; als Verein ist man ja froh, wenn die Vereinsakte bei Behörden möglichst "verstaubt". Selbst die bemannten Seglerflieger fliegen am Karfreitag bei uns nicht.
Ist nur ärgerlich, wenn da mal das Wetter ok ist und heute wieder nur Regen hier....
Hier auf mal beispielweise was von einem anderen Verein
www.msg-virngrund-neuler.de/Unser-Flugpl...ung/flugordnung.html
Als auch Verbot an Karfreitag; ich tippe mal, dass wird recht unterschiedlich in den Vereinen gehandhabt.
Aber egal... Karfreitag 2015 ist ja vorbei
Gruss und dicke Ostereier
PW
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ich kenne auch Vereine in NRW, die stört das nicht...... jeder wie er meint; und wenn ein Vorstand meint, dass es ok ist, muss der Vorstand dann eventuell auch "die Birne" hinhalten. Wie gesagt: liegt im Verantwortungsbereich eines jeden Vereines, das FeiertagsG zu lesen/einzuhalten oder eben auch nicht.
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Gesetzliche Auflagen am Karfreitag
In Deutschland gibt es ein Feiertagsgesetz, welches den Schutz über die Sonn-und Feiertage gesetzlich regelt. An den sogenannten "stillen" Feiertagen wie z. B. dem Karfreitag, Allerheiligen oder dem Buß-und Bettag gelten gesonderte Vorschriften.
Generell gilt, dass an solchen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt sind, wenn sie den besinnlichen und ernsthaften Charakter der Feiertage nicht stören.
Sportveranstaltungen sind - mit Ausnahme !!! am Karfreitag und Buß- und Bettag - erlaubt.
Bei den "stillen" Feiertagen sollten Sie dem Karfreitag eine besondere Beachtung schenken. Denn, wie oben erwähnt, dürfen am Karfreitag keine öffentlichen Sportveranstaltungen wie etwa Fußballbundesligaspiele stattfinden.
Uns wurde gesagt "Outdoor Sportveranstaltungen bis 18 Uhr verboten"; und da ja Modellflug als "Sport" anerkannt ist (was wir ja auch wollen = Fördermittel bei der Stadt über den Sportsportverband/DOSB etc.), halten wir uns daran, zumal es bei uns Mitglieder gibt, die bei der Wahl des Sportler des Jahres ganz vorne liegen Also will man dann auch nicht wegen dieses einen Tages unnötigen Ärger mit einer städtischen Behörde.
Im Fernsehn gab es gestern auch Berichte aus Städten, wo sogar das "Tanzen" an Karfreitag verboten ist (selbst abends in geschlossenen Räumlichkeiten).
Nun kann man trefflich streiten, ob es sich bei Modellflugbetrieb auf dem Flugplatz um eine "Veranstaltung" in Sinne des FeiertagsG handelt.....; uns wurde gesagt "ja, weil organisierter Vereinsbetrieb"; und streiten mit der Behörde deswegen ? Braucht nicht sein; als Verein ist man ja froh, wenn die Vereinsakte bei Behörden möglichst "verstaubt". Selbst die bemannten Seglerflieger fliegen am Karfreitag bei uns nicht.
Ist nur ärgerlich, wenn da mal das Wetter ok ist und heute wieder nur Regen hier....
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Als auch Verbot an Karfreitag; ich tippe mal, dass wird recht unterschiedlich in den Vereinen gehandhabt.
Aber egal... Karfreitag 2015 ist ja vorbei
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Rechtsbeistand u.a. bei "Modellflugproblemen"etc. : Rechtsanwälte Wessels & Partner, Tel.: 02362/27065
PW Modellbautechnik ( Jeti Kombiangebote, Beratung/Einstellservice etc.)
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Last Edit:04 Apr. 2015 09:51
von PW
Letzte Änderung: 04 Apr. 2015 09:51 von PW.
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- peter modelcity
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Mann bin ich froh, dass ich da ausgewandert bin
bei uns darf man täglich bis 22 Uhr Pulsofliegen, Feuerwerk abschiessen und sonstigen Blödsinn machen
Für das Besinnliche gibt es dann einen leckeren Oster-Brunch
bei uns darf man täglich bis 22 Uhr Pulsofliegen, Feuerwerk abschiessen und sonstigen Blödsinn machen
Für das Besinnliche gibt es dann einen leckeren Oster-Brunch
LG Peter
www.modelcity.eu
Grüsse aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer
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Last Edit:04 Apr. 2015 10:00
von peter modelcity
Letzte Änderung: 04 Apr. 2015 10:00 von peter modelcity.
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- PW
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Hallo Peter,
ob das reicht bis zum EXFC und wo sind die Ostereier bei Euch ?
Gruss
PW
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Gruss
PW
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von PW
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