Freie Display Gestaltung für alle Jeti-Sender mit Farbdisplay geeignet.

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Hallo Dieter,

dass versteht ein Anwalt schon... die Frage ist aber letztendlich, ob ein Richter dass versteht !

Wenn ich als Anwalt die Regress Versicherung vertreten gehe ich völlig anders vor, als wenn ich den User vor Gericht vertrete. Rechtlich völlig anders sind die Argumentationen dann; je nachdem, wen ich vertrete. Wenn alles so klar wäre, dann braucht es nicht Anwalt und Gegenanwalt und Schriftsätze mit rechtlich völlig anderen Ansichten usw.

ENTSCHEIDEN tut aber ein Gericht !

Und auch bei einer kostenlosen Zurverfügungstellung von Freeware ( ist auch LUA) bleibt immer ein Haftungsrisiko; und selbst hier kann ich nicht eine Haftung zu 100 % ausschliessen. Eine Formulierung eines Haftungsausschluss heisst nicht, dass ich nicht verklagt werden kann.. ich kann niemanden verbieten, eine Klage gegen mich zu erheben.. was dann nach etlichen Jahren ein Gericht entscheidet.. weiss niemand.

Ein Haftungsausschluss heisst auch nicht, dass eine Haftung zu 100 % ausgeschlossen ist; eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit kann man NIE ausschliessen !

Ich als Anwalt und Modellflieger kenne ich schon die technischen Dinge.... aber kein Anwalt kann Dir garantieren, dass Du nicht verklagt wirst und auch kein Anwalt wird Dir garantieren, dass man dann einen Prozess zu 100 % gewinnt. Thorn hat auch mal einen Verbandsanwalt zu dem Thema gefragt.

@ Kai: klar kannst Du einen Haftungsauschkuss formulieren.. aber ! Dass heisst nicht, dass Du zu 100 % nicht haften wirst, und dass bedeutet auch nicht, dass Du vielleicht mal wegen Deinen kostenlos zur Verfügung gestellten Freeware verklagt wirst. Und eine Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit kannst Du NIE ausschliessen. Ob dann vielleicht nach 4 Jahren Prozess ein Gericht doch zu der Überzeugung kommt, dass "irgendwo grobe Fahrlässigkeit gegeben ist" ...kann Dir auch kein Anwalt zu 100 % garantieren. Glaube mir... ich habe schon die irrsten Urteile erlebt !

Auch die Frage "liegt vielleicht grobe Fahrlässigkeit vor", ist eine reine Rechtsfrage... und Rechtsfragen werden auch sehr sehr häufig bei unterschiedlichsten Gerichten völlig anders entschieden; sowohl in den möglichen Instanzen (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, BGH).

Jeder Rechtsfall bei Gericht ist ein EINZELFALL...; zum Beispiel muss ein Richter beim Amtsgericht nicht einem bereits mal ergangenen landgerichtlichen Urteil folgen. Der Richter ist frei in seiner Entscheidung !

aktuelles Beispiel - nicht Modellbau ::

Klage des BVB Spielers gegen eine Zeitung; erste Instanz hat er verloren.. zweite Instanz voll gewonnen ! Solche Dingen kennen wir doch zu genüge.. siehe nur die unterschiedlichsten Urteile zum "VW Dieselskandal"..

Und wie gesagt: auch wenn Du kostenlos Freeware zur Verfügung stellt , kannst Du nie verhindern, dass dich irgendjemand vor Gericht zieht und auch mit einem Haftungsausschluss bist Du nicht safe, weil für "Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit " haftest Du immer.

Jeder Mensch ist auch anders; machen Personen macht es rein gar nichts aus über Jahre einen Prozess zu führen; andere Leute gehen alleine wegen eines Gerichtsverfahrens die Nerven durch und "leiden deswegen im Leben" und verlieren so Lebensqualität bis zur endültigen Entscheidung eines Gerichts.



Gruss
PW
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nichtgedacht antwortete auf Freie Display Gestaltung für alle Jeti-Sender mit Farbdisplay geeignet.

Posted 25 Mai 2024 09:49 #1562

Hallo ...dass versteht ein Anwalt schon... die Frage ist aber letztendlich, ob ein Richter dass versteht !...

Ein Gutachter würde zweifellos zu dem Schluss kommen, dass es technisch unmöglich ist, dass der LUA Prozess, resp. dessen Task-Programmierer, ursächlich für ein Versagen der Steuerung verantwortlich ist.
Wenn die Gegenseite so dumm ist das nicht zu sehen, lass ich mich gerne verklagen.

Gruß Dieter
von nichtgedacht

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Hallo Dieter,

schon erstaunlich, dass Du ein eventuelles Ergebnis eines Gutachtens schon heute zu 100 % kennst....; diese hellseherische Fähigkeit besitze ich leider nicht (auch nicht der befragte Verbandsjurist).

Ich würde sagen:

dann lege mal los und stelle wie es Thorn bis jetzt gemacht hat, kostenlose APP´s über Deine Webpage zur Verfügung, wenn Du so sicher bist und wenn Du eventuellen Prozesse mit Gelassenheit entgegen siehst.

Ich sagte ja: es gibt Menschen, denen macht ein jahrelanger Prozess nervlich nichts aus; andere Menschen leiden während der Zeit eines Gerichtsverfahrens. Jeder ist der anders und jeder Mensch trifft seine individuellen Entscheidungen (siehe die Entscheidung von Thorn).

Gruss
PW
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Ist das jetzt als Einstimmung zu werten, dass Jeti Lua wieder abschaffen will?
von WalterL

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Hallo Walter,

wie kommst Du darauf ? Wer sagt dass ?

Hier geht es doch alleine um die Personen, die als Freeware Software zur Verfügung stellen. Es steht doch jedem frei LUA Apps zur programmieren; allerdings können Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen werden und auch Klagen sind möglich.

Wer all dieses nicht will, stellt keine APPS zur Verfügung = null komma null Risiko !

Oder Apps selber schreiben, aber nur für den eigenen Gebrauch; dann hat man auch null Risiko; es sei denn man verklagt sich selbst .. hi hi


Gruss
PW
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wie kommst Du darauf ?

Weil viele Links zur Erstellung von Lua Apps verschwunden sind. Ein Vereinskollege wollte eigene Lua Apps erstellen und musste die Dokumentationen direkt von Jeti beziehen. Früher waren sie ja zum Download verfügbar. Wobei ich nicht weiss, ob die toten Links nur temporär waren.

Gruss, Walter
von WalterL

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