Initiative Pro Modellflug gestartet
- MichaFranz
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Hallo,
Man sollte sich das ganze wirklich einmal durchlesen....plus die vielen Fallstricke vom zu beauftragenen Gutachter über zu den 15€ Plaketten und die weitreichenden Verbote ..Auch finde ich nirgendwo das die Genehmigung dann für alle Modelle gilt. So wie ich das verstehe benötigt man für jedes Modell eine.
Micha
Nur mal ein Teilausdruck:
1. Abschnitt III wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 25 werden die Wörter „Flugmodellen und“ sowie die Angabe „8 und“
gestrichen.
b) Nach Nummer 25 wird folgende Nummer 25a eingefügt:
„25a. Ausstellen der Bescheinigung nach § 21e Absatz 1
LuftVO
25 EUR“.
2. In Abschnitt VI werden nach Nummer 16 die folgenden Nummern 16a und 16b eingefügt:
„16a. Erteilung der Erlaubnis für den Betrieb eines unbemannten
Luftfahrtsystems oder Flugmodells nach §
21a Absatz 1 LuftVO
[30 bis 3 500 EUR]
16b. Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 21b Absatz
3 LuftVO
[150 bis 3 500 EUR]“.
2. In Abschnitt VII wird Nummer 35 wie folgt gefasst:
„35. Anerkennung als Stelle zur Ausstellung einer Bescheinigung
über nachgewiesene Kenntnisse in den
Bereichen Luftrecht, Meteorologie und Flugbetrieb
sowie über allgemeine praktische Kenntnisse und
Fertigkeiten nach den §§ 21d und 21a Absatz 5
750 EUR“.
Man sollte sich das ganze wirklich einmal durchlesen....plus die vielen Fallstricke vom zu beauftragenen Gutachter über zu den 15€ Plaketten und die weitreichenden Verbote ..Auch finde ich nirgendwo das die Genehmigung dann für alle Modelle gilt. So wie ich das verstehe benötigt man für jedes Modell eine.
Micha
Nur mal ein Teilausdruck:
1. Abschnitt III wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 25 werden die Wörter „Flugmodellen und“ sowie die Angabe „8 und“
gestrichen.
b) Nach Nummer 25 wird folgende Nummer 25a eingefügt:
„25a. Ausstellen der Bescheinigung nach § 21e Absatz 1
LuftVO
25 EUR“.
2. In Abschnitt VI werden nach Nummer 16 die folgenden Nummern 16a und 16b eingefügt:
„16a. Erteilung der Erlaubnis für den Betrieb eines unbemannten
Luftfahrtsystems oder Flugmodells nach §
21a Absatz 1 LuftVO
[30 bis 3 500 EUR]
16b. Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 21b Absatz
3 LuftVO
[150 bis 3 500 EUR]“.
2. In Abschnitt VII wird Nummer 35 wie folgt gefasst:
„35. Anerkennung als Stelle zur Ausstellung einer Bescheinigung
über nachgewiesene Kenntnisse in den
Bereichen Luftrecht, Meteorologie und Flugbetrieb
sowie über allgemeine praktische Kenntnisse und
Fertigkeiten nach den §§ 21d und 21a Absatz 5
750 EUR“.
von MichaFranz
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- smartrobert
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Es ist schon ein Trauerspiel was hier durch die "Spieldrohnen aus dem Kaufhaus" losgetreten wurde - und das was sich da am Modellfliegerhorizont an Kosten, Verordnungen und Kontrollen aufzeichnet hat schon lange nichts mehr mit der ins Spiel gebrachte 100 m Flughöhe zu tun.
Für mich betrachtet, sehe ich hier den Versuch von gesetzgebender Seite weitere Geldeinnahmequellen zu generieren. Dieses vernebelt durch die Einbeziehung von Fesselballonen, Drachen und Feuerwerksraketen im vorliegenden Entwurf.
Wer soll diese Verordnungswut, diese zu nichts nützende Regularien eigentlich bezahlen, wenn nicht wir? Was muss ich mir zukünftig eigentlich noch alles gefallen lassen, nur weil ich nach einem harten Arbeitstag ein paar Ruden zur Entspannung fliegen möchte?
Robert
Für mich betrachtet, sehe ich hier den Versuch von gesetzgebender Seite weitere Geldeinnahmequellen zu generieren. Dieses vernebelt durch die Einbeziehung von Fesselballonen, Drachen und Feuerwerksraketen im vorliegenden Entwurf.
Wer soll diese Verordnungswut, diese zu nichts nützende Regularien eigentlich bezahlen, wenn nicht wir? Was muss ich mir zukünftig eigentlich noch alles gefallen lassen, nur weil ich nach einem harten Arbeitstag ein paar Ruden zur Entspannung fliegen möchte?
Robert
von smartrobert
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- Jürgen
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Alles noch viel zu früh , alles noch spekulative. Rede gerade mit dem DMFV.
Geht lieber fliegen.
Edit@ Sorry, das Gespräch mit dem DMFV wurde etwas ausführlicher und auf der andern Seite wartete meine Frau und brauchte Hilfe, darum die knappe Antwort.
Also, alles ist noch in Planung und man kann noch viel interpretieren. Da jetzt zu sagen, dass ist so oder so, ist einfach nur unnütz die Pferde scheu machen.
Ich sag mal so, wenn es nach den Verbänden geht, wird sich nicht viel ändern. Die Summen die da stehen..............sind erst nur Zahlen ohne wirklichen Hintergrund.
Man ärgert sich bei den Verbänden darüber, dass dieser Entwurf den Weg in die Öffentlichkeit gefunden hat.
Geht lieber fliegen.
Edit@ Sorry, das Gespräch mit dem DMFV wurde etwas ausführlicher und auf der andern Seite wartete meine Frau und brauchte Hilfe, darum die knappe Antwort.
Also, alles ist noch in Planung und man kann noch viel interpretieren. Da jetzt zu sagen, dass ist so oder so, ist einfach nur unnütz die Pferde scheu machen.
Ich sag mal so, wenn es nach den Verbänden geht, wird sich nicht viel ändern. Die Summen die da stehen..............sind erst nur Zahlen ohne wirklichen Hintergrund.
Man ärgert sich bei den Verbänden darüber, dass dieser Entwurf den Weg in die Öffentlichkeit gefunden hat.
Gruß
Jürgen
the master of the Desaster
Jürgen
the master of the Desaster
Last Edit:18 Okt. 2016 16:46
von Jürgen
Letzte Änderung: 18 Okt. 2016 16:46 von Jürgen.
Folgende Benutzer bedankten sich: dagobil, smartrobert
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- dagobil
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Hi,
danke Jürgen. Das hatte ich gehofft. Deine Antwort beruhigt mich wieder etwas.
Mich hatte vor allem der Termin 1. Mai für die Berechtigung sehr irritiert. So ist aber alles gut
Grüße
Daniel
danke Jürgen. Das hatte ich gehofft. Deine Antwort beruhigt mich wieder etwas.
Mich hatte vor allem der Termin 1. Mai für die Berechtigung sehr irritiert. So ist aber alles gut
Grüße
Daniel
von dagobil
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- MichaFranz
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Hallo,
Die Verbände haben aber nicht die Entscheidung ,sondern sind nur in Ihren Rahmen beratend tätig.Klar sieht man an diesem Entwurf das es viele Möglichkeiten gibt den Modellflug stark zu erschweren oder gar in vielen Bereichen unmöglich zu machen.Den Entwurf hat auch niemand sich einfach ausgedacht sondern da wurden präzise Vorgaben niedergeschrieben.Den Stichtag 1.5.2017 halte ich für sehr wahrscheinlich,hoffe aber das sie sich noch etwas abschwächen lässt.Im Gegensatz zum Rest Europas haben wir noch Glück gehabt.
Überspitzt: Ich sehe schon meine grüne Flugmodellbesitzkarte die ständig aktuell gehalten werden muss und mit meinem Befähigungsnachweis immer mitgeführt wird.Und die Kreispolizeibehörde,die unangemeldet bei mir zu Hause den tatsächlichen Bestand und die Sicherheit der Unterbringung kontrolliert.
Micha
Ps.Nur mal zum erstellen von Verordnungen.Vor kurzen meinte der Gesetzgeber das Motorräder eine Au brauchen.Mitte Februar des Einführungsjahres war ich zum Auffrischungskurs Otto/Diesel.Den Ausbilder auf diese Gedankenspiele des Gesetzgebers angesprochen kam die Auskunft (Er war gerade auf dem Multiplikatoren Treffen).:" ach das Dauert noch lange da gibt es noch nicht einmal Vorlagen und wenn dann dürfen Sie natürlich auch die Mopeds machen,alles andere wäre ja Blödsinn."
Es kam wie so oft anders.Um den 1 März wurde die Verordnung verabschiedet mit Gültigkeit zum 1.4! Motorrad Au dürfen nur von speziell auf Moped geschulte Personen machen mit den dafür zugelassenen Geräten.Natürlich gab es in einem Monat niemanden der eine Moped Schulung abhalten durfte ,damit auch keine Schulung.Dekra und Tüv schulten sich "selbst" damit es noch eine Abnahme gab.Den Gesetzgeber interessierte das aber nicht.
Die Verbände haben aber nicht die Entscheidung ,sondern sind nur in Ihren Rahmen beratend tätig.Klar sieht man an diesem Entwurf das es viele Möglichkeiten gibt den Modellflug stark zu erschweren oder gar in vielen Bereichen unmöglich zu machen.Den Entwurf hat auch niemand sich einfach ausgedacht sondern da wurden präzise Vorgaben niedergeschrieben.Den Stichtag 1.5.2017 halte ich für sehr wahrscheinlich,hoffe aber das sie sich noch etwas abschwächen lässt.Im Gegensatz zum Rest Europas haben wir noch Glück gehabt.
Überspitzt: Ich sehe schon meine grüne Flugmodellbesitzkarte die ständig aktuell gehalten werden muss und mit meinem Befähigungsnachweis immer mitgeführt wird.Und die Kreispolizeibehörde,die unangemeldet bei mir zu Hause den tatsächlichen Bestand und die Sicherheit der Unterbringung kontrolliert.
Micha
Ps.Nur mal zum erstellen von Verordnungen.Vor kurzen meinte der Gesetzgeber das Motorräder eine Au brauchen.Mitte Februar des Einführungsjahres war ich zum Auffrischungskurs Otto/Diesel.Den Ausbilder auf diese Gedankenspiele des Gesetzgebers angesprochen kam die Auskunft (Er war gerade auf dem Multiplikatoren Treffen).:" ach das Dauert noch lange da gibt es noch nicht einmal Vorlagen und wenn dann dürfen Sie natürlich auch die Mopeds machen,alles andere wäre ja Blödsinn."
Es kam wie so oft anders.Um den 1 März wurde die Verordnung verabschiedet mit Gültigkeit zum 1.4! Motorrad Au dürfen nur von speziell auf Moped geschulte Personen machen mit den dafür zugelassenen Geräten.Natürlich gab es in einem Monat niemanden der eine Moped Schulung abhalten durfte ,damit auch keine Schulung.Dekra und Tüv schulten sich "selbst" damit es noch eine Abnahme gab.Den Gesetzgeber interessierte das aber nicht.
Last Edit:19 Okt. 2016 10:33
von MichaFranz
Letzte Änderung: 19 Okt. 2016 10:33 von MichaFranz.
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- w.w.
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Hallo
@ProModellflug: Plant eigentlich der DMFV eine Mitgliedschaft in der DMFU? Ich würde dies begrüßen.
Es wäre vielleicht auch ein Zeichen, dass DMFV und DAeC auch gemeinsam handeln können
Gruß Wolfgang
@ProModellflug: Plant eigentlich der DMFV eine Mitgliedschaft in der DMFU? Ich würde dies begrüßen.
Es wäre vielleicht auch ein Zeichen, dass DMFV und DAeC auch gemeinsam handeln können
Gruß Wolfgang
Gruß Wolfgang
von w.w.
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