Kenntnisnachweis für Modelle
- FSTE
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Was aber nicht heißen soll, kritisch einiges Vorgehen und Entscheidungen unserer Oberen in Frage zu stellen und einige Meinungen im Forum zu diskutieren.
Gruß
Franz
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- Urbs
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VG Frank
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- BOE
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Polemik an:
Bin mal gespannt wie lange es dauert bis jemand dieses simple Dokument sagen wir mal nachbaut.
Und mal abwarten wer das auf Echtheit prüft .
Und dann mal sehen ob dann damit der Wahnsinn von unbelehrbaren wildfliegern mit nicht konformen Verhalten damit reduziert wird.
Dann auch die Verkäufer von diesen Fliegern oder Coptern das Ding erst verkaufen dürfen wenn der Kunde den Nachweis erstellt hat.
Oder die Hersteller den Copter erst starten lassen wenn man eine code Nummer eingeben hat nachdem man den Nachweis ausgeführt hat.
Für mich Bürokratie ohne Nutzen und Nachhaltigkeit.
Gruß Bernd
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- WalterL
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Gruss, Walter
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- Jürgen
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Urbs wrote: Mal ehrlich: mich wundert in diesem Staat nicht allzu viel. Wenn es denn so sein soll, das nach " Erlangen" des Nachweises, und Berappen der Gebühr das Fliegen legitimisiert ist..
VG Frank
Sehe das genau so.
Mir ist der Aufwand und die Zeit zu Schade um Luther zu spielen.
Jürgen
the master of the Desaster
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- bulli.uli
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Hallo Jürgen,
Jürgen wrote: Die Gebührenhöhe steht in de Verordnung. Also gibt es da nichts drüber zu nöhlen und du brauchst auch nicht wieder den schwarzen Peter den Verbänden zuschieben.
Mich wundert nur, die haben nicht nach meiner Mitgliedschaft gefragt.
Wenn es eine Gebühr wäre warum dann die MwSt?
Nach deiner Mitgliedschaft zu fragen ist doch eigentlich nicht nötig aber schau doch mal in LuftVO §21d
LuftVo §21d Zitat:
3) Der Bewerber muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und hat der anerkannten Stelle vor der Prüfung folgende Unterlagen vorzulegen:
1. ein gültiges Identitätsdokument,
2. bei Minderjährigkeit die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters,
3. eine Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren und
4. ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes, sofern er sich erstmals um eine Bescheinigung bewirbt.
wird dann wieder aufgeweicht mit
LuftVO §21d Zitat
(4) Die Prüfung kann auch in einem internet-gestützten Verfahren abgelegt werden. Das Luftfahrt-Bundesamt kann dafür Ausnahmen von dem Erfordernis geeigneter Räumlichkeiten nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 zulassen, wenn der Antragsteller nachweist, dass eine Täuschung über die Identität des Bewerbers ausgeschlossen ist.
Aber ich möchte mich nicht beschweren, wenn dieses Papier mich weiter fliegen lässt, dann soll dies so sein. Liegt bereits im Senderkoffer.
Was mich nur wundert, oder ich habe irgendwas bei den NfL (ich meine nicht die NFL - National Football League)
übersehen.
LuftVO $21d
...
(5) Das Luftfahrt-Bundesamt legt die Form der Bescheinigung fest und veröffentlicht sie in den „Nachrichten für Luftfahrer“.
...
Und da habe ich nichts gesehen.
Gruß
Uli
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