Kenntnisnachweis für Modelle

  • Jürgen
  • Jürgen's Avatar Offline
  • Moderator
  • Moderator
  • Beiträge: 4286
  • Dank erhalten: 2066

Jürgen antwortete auf Re:Kenntnisnachweis für Modelle

Posted 04 Sep. 2017 06:29 #37
Keine, so was nennt sich gesunder Menschenverstand und Meinung. Den/die muss man nicht Teilen, aber wegen 26,75 darüber mit mir zu Diskutieren...........

Ich mach das hier mal wie im wahren leben, dreh mich um, Schublade mit dem dem großen A auf, schwub mit solchen Leuten rein, zu, fertig, derjenige wird schon sehen was er davon hat.
Nerven mach ich mir mit solchen Schwachsinnigen Diskussionen nicht mehr kaputt.
Gruß
Jürgen
the master of the Desaster
von Jürgen
Folgende Benutzer bedankten sich: J.Grözinger, schmie

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • peter modelcity
  • peter modelcity's Avatar Offline
  • Platinum Mitglied
  • Platinum Mitglied
  • Beiträge: 3270
  • Dank erhalten: 1222

peter modelcity antwortete auf Re:Kenntnisnachweis für Modelle

Posted 04 Sep. 2017 07:55 #38
steht irgendwo in der LuftVO dass der Flugleiter nicht selber fliegen darf?
Modelcity zum Bsp. da bin ich der Boss, und bestimme was passiert (ausser es ist bereits gesetzlich geregelt) - bin also Flugleiter im weitesten Sinn, und wenn ich selber mal fliege dann bleibts da auch dabei.
und das wäre auch so wenn Modelcity in D liegen würde.
LG Peter www.modelcity.eu
Grüsse aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer
von peter modelcity

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Jürgen
  • Jürgen's Avatar Offline
  • Moderator
  • Moderator
  • Beiträge: 4286
  • Dank erhalten: 2066

Jürgen antwortete auf Re:Kenntnisnachweis für Modelle

Posted 04 Sep. 2017 08:49 #39
Eigentlich ja, kannst du in Deutschland auch so machen.
Aber es gibt halt Vorstände die müssen Kraft ihres Amtes andere gängeln.;) :whistle: :evil:

Die schreiben halt vor, dass ein Flugleiter nicht fliegen darf, weil für solche Regelungen gibt es die Flugordnung, die gestaltet der Verein selbst und die Aufstiegs Behörde stimmt / nimmt diese ab. So Regelungen, du hast diesen Dienst dann und dann abzuleisten.........Wenn man sonst keine Sorgen hat.:evil:

Bei uns ist das halt so, ist ein Flugleiter nötig, also eine gewisse Anzahl auf dem Platz, tragen sich zwei ein und die sprechen sich ab, wer halt fliegt.
Bisher darf das bei uns jeder, der das 18te Lebensjahr vollendet hat und einen Führschein hat, dann brauchst du nicht mehr fragen ob er auch diesen erste Hilfekram hat.

Kommt einer auf den Platz, den ich in Schublade A abgelegt habe, trage ich mich Grundsätzlich als Flugleiter aus.;)
;) :whistle:
Bringt mehr als jede Diskussion.:whistle: :whistle:
Gruß
Jürgen
the master of the Desaster
Last Edit:04 Sep. 2017 08:53 von Jürgen
Letzte Änderung: 04 Sep. 2017 08:53 von Jürgen.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • onki
  • onki's Avatar Offline
  • Platinum Mitglied
  • Platinum Mitglied
  • Beiträge: 2286
  • Dank erhalten: 791

onki antwortete auf Re:Kenntnisnachweis für Modelle

Posted 04 Sep. 2017 08:58 #40
Hallo,


schaut doch einfach in eure AE bzw. Flugordnung. Da ist so etwas geregelt.
Unsere AE sagt, das nur geflogen werden darf in Anwesenheit eines Beauftragten des Vorstandes.
Das kann man unter Anerkennung der Flugordnung per Unterschrift als volljähriges Mitglied werden.
Ein wirklicher "Flugleiter" wird laut unserer AE nicht gefordert (das ist dort der "Beauftragte" der immer zum Flugbetrieb nötig ist - Gastflieger oder Jugendlicher alleine ist also nicht). Sollte man aber eine Flugordnung aufstellen wo kein Flugleiter vorgesehen ist (bei uns ab 3 Modellen - dann darf der FL nicht mehr selber fliegen) wird man sicher mit der Behörde Probleme bekommen, der diese Flugordnung zugesandt werden muss.

Man kann also vortrefflich streiten ob nun dieser "Beauftragte" ein Flugleiter ist oder nicht oder es einfach so lösen und diesen lächerlich einfachen Kenntnisnachweis erwerben um absolute Sicherheit zu haben. Und wer sich über die 27,75 Euro aufregt der hat eigentlich nur noch mein Mitleid und hier in diesem Forum eigenlich nichts verloren, wo wir über Ausrüstung diskutieren, die weit über 1000 Euro an Wert hat.
Man möge sich an die vermeintlich gute alte Zeit erinnern in der wir eine Frequenzzuteilungsurkunde der RegTP unser Eigen nennen mussten (für jeden Sender). Die kam auch auf 5 DM/Jahr was kaufkraftbereinigt in etwa der heutigen Gebühr für den Kenntnisnachweis entspricht.

Und noch eines. Ein Platz mit AE ist ein Platz mit AE (und muss so gekennzeichnet sein laut AE) und bleibt es auch wenn nur 250g Modelle darauf geflogen werden. Von daher ist die Aussage, dass die AE unter 5kg nicht greift, nicht zutreffend.

Gruß
Onki
Gruß aus dem Nordschwarzwald
Rainer aka Onki
www.onki.de
gepostet unter Verwendung von 100% recycelter Elektronen.
Last Edit:04 Sep. 2017 09:15 von onki
Letzte Änderung: 04 Sep. 2017 09:15 von onki.
Folgende Benutzer bedankten sich: Jürgen, Urbs

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Urbs
  • Urbs's Avatar Abwesend
  • Platinum Mitglied
  • Platinum Mitglied
  • Beiträge: 766
  • Dank erhalten: 216

Urbs antwortete auf Re:Kenntnisnachweis für Modelle

Posted 04 Sep. 2017 10:05 #41
Sinn und Unsinn der neuen Verordnung sei mal dahin gestellt. Aber stellt Euch mal vor, wir wären nicht so glimpflich davongekommen, hätten gennerell diese 100 Meterbeschränkung aufgedrückt bekommen..
Ich für mein Teil, bin froh, das es wenigstens so ausgegangen ist, die 27,- abdrücken, und unser wunderbares Hobby geht erst mal weiter!

VG Frank
von Urbs
Folgende Benutzer bedankten sich: Jürgen, PW, J.Grözinger, onki, T.B.08

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • PW
  • PW's Avatar Offline
  • Moderator
  • Moderator
  • Beiträge: 9734
  • Dank erhalten: 3829

PW antwortete auf Re:Kenntnisnachweis für Modelle

Posted 04 Sep. 2017 10:33 #42
Hallo,

den Kenntnisnachweis machen, 26 EURO zahlen und fliegen gehen und fertig.

Lieber die letzten guten Tage im Jahr nutzen.

Manche Sachen können auch "kaputt diskutiert" werden ....


Gruss
PW
Rechtsbeistand u.a. bei "Modellflugproblemen"etc. : Rechtsanwälte Wessels & Partner, Tel.: 02362/27065

PW Modellbautechnik ( Jeti Kombiangebote, Beratung/Einstellservice etc.)
von PW
Folgende Benutzer bedankten sich: J.Grözinger, Urbs

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Ladezeit der Seite: 1.006 Sekunden