Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:

THEMA:

Re:Kenntnisnachweis für Modelle 03 Sep 2017 08:01 #31

  • don Clemente
  • don Clementes Avatar
  • Offline
  • Fresh Boarder
  • Fresh Boarder
  • Beiträge: 10
  • Dank erhalten: 1
I O Text der Verordnung steht

Unter dem Verbot Nr.8 im§ 21b
in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es
sei denn, a) der Betrieb findet auf einem Gelände im Sinne
des § 21a Absatz 4 Satz 2 statt(Gelände mit AE), …........ Da ist nichts von einem Kenntnisnachweis geschrieben.

Jedoch in
§ 21a Absatz 4 der
Betrieb auf Geländen stattfindet, für die eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen
erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist.

Das ist schon recht Irreführend.

In meinem Zweit-Verein der über eine AE verfügt. Haben wir das Thema mit dem Flugleiter wie folgt geregelt.
Der Erste der am Platz erscheint ist Flugleiter auch wenn wir von dem Recht des geringfügigen Flugbetriebs Gebrauch machen oder die AE gar nicht in Anspruch nehmen, da wir den Flugbetrieb nur mit Modellen unter 5 KG und E.- Antrieb durchführen.
Der Flugleiter darf unter diesen Umständen am Flugbetrieb teilnehmen. Erst wenn durch die Auflagen der AE ein Flugleiter benötigt wird darf dieser nicht mehr am Flugbetrieb Teilnehmen.
Damit wollten wir Sicherstellen das immer eine für den Flugbetrieb Verantwortliche Person vorhanden ist. Jetzt Aufsichtsperson.
Die Bestellung der Aufsichtsperson und deren Eigenschaft ist in der VO nicht näher beschrieben. Daher kann das jeder Verein – Gruppe für sich selber regeln, sofern es nicht anderweitig über die AE beschrieben ist.
Ich bin mir Sicher das mit einer Entsprechenden Regelung im Verein, der VO an dieser Stelle genüge getan ist.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re:Kenntnisnachweis für Modelle 03 Sep 2017 12:22 #32

  • Jürgen
  • Jürgens Avatar
  • Offline
  • Moderator
  • Moderator
  • Beiträge: 4245
  • Dank erhalten: 1997
Nur wenn du alleine bist, kannst du ja nicht auch Flugleiter sein, dann brauchst du für diesen Zeitraum halt den KN.

Was das Geld anbetrifft, der DMFV hätte das ganze gern für die Mitglieder kostenneutral/um sonst gemacht, durften es aber nicht. Das Ministerium war dagegen. Das Geld bleibt beim DMFV.
So die Aussage von unserem Gebietsbeauftragten, gestern auf dem Flugtag des Condor Würselen.
Gruß
Jürgen
the master of the Desaster

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re:Kenntnisnachweis für Modelle 03 Sep 2017 12:52 #33

  • loyboy
  • loyboys Avatar
  • Offline
  • Expert Boarder
  • Expert Boarder
  • Beiträge: 80
  • Dank erhalten: 48

Nur wenn du alleine bist, kannst du ja nicht auch Flugleiter sein, dann brauchst du für diesen Zeitraum halt den KN.


...ist das Deine persönliche Meinung oder ist das irgendwo gesetzlich geregelt?
Gruß Loyboy

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re:Kenntnisnachweis für Modelle 03 Sep 2017 12:59 #34

  • Jürgen
  • Jürgens Avatar
  • Offline
  • Moderator
  • Moderator
  • Beiträge: 4245
  • Dank erhalten: 1997
??? Wenn du alleine bist , kannst du doch nicht gleichzeitig Flugleiter sein und ganz bestimmt nicht durch den Eintrag ins Flugbuch den KN umgehen.
Gruß
Jürgen
the master of the Desaster

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von Jürgen.

Re:Kenntnisnachweis für Modelle 03 Sep 2017 20:27 #35

  • don Clemente
  • don Clementes Avatar
  • Offline
  • Fresh Boarder
  • Fresh Boarder
  • Beiträge: 10
  • Dank erhalten: 1
Das Sehe ich anders
In der Verordnung ist an die Aufsichtsperson keine Anforderung gestellt.
Die Anforderungen, muss danach der Erlaubnisinhaber (Verein/Gruppe) stellen.
Damit kann der Verein die erste Person am Platz zum Flugleiter/ Aufsichtsperson, bestellen.
Es ist durch die VO auch nicht bestimmt, dass die Aufsichtsperson nicht am Fluggeschehen teilnehmen darf.
Ein Flugleiter mit Anforderungen (keine Teilnahme am Flugbetrieb) wird in der AE geregelt z.B. wenn der Flugbetrieb eine bestimmte Größenordnung übersteigt.
Wichtig ist aber das es sich um eine Person des Erlaubnisinhabers handelt, der mit der AE und der Flugplatzordnung vertraut ist. (in der Regel alle ordentlichen Mitglieder)
In der Begründung zur Verordnung steht sinngemäß in diesem Zusammenhang: Das Gelände ist auf seine Eignung geprüft und die Inhalte der AE und einer Flugplatzordnung geregelt und den Mitgliedern des Vereins bekannt.
Damit kann jedes Ordentliche Vereinsmitglied die Funktion der Aufsichtsperson zu jeder Zeit ausüben unabhängig davon das er am Flugbetrieb teilnimmt.
Der Verein/Gruppe sollte ggf. hierzu einen Beschluss fassen, so das die Bestellung der Aufsichtsperson im Verein geregelt ist.
Besser ist es die Flugplatzordnung in diesem Punkt zu ändern.

Mit dem Satz:
…........erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist.
Wird der Erlaubnisinhaber geschützt, den eine fremde Person kann diese Funktion nicht wahrnehmen. In diesem Zusammenhang kann sich kein Vereinsfremder auf die AE berufen und Komische Sachen machen.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re:Kenntnisnachweis für Modelle 03 Sep 2017 23:05 #36

  • loyboy
  • loyboys Avatar
  • Offline
  • Expert Boarder
  • Expert Boarder
  • Beiträge: 80
  • Dank erhalten: 48

??? Wenn du alleine bist , kannst du doch nicht gleichzeitig Flugleiter sein und ganz bestimmt nicht durch den Eintrag ins Flugbuch den KN umgehen.

...welche juristische Grundlage hat Dein Statement ???
Gruß Loyboy

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Ladezeit der Seite: 0.254 Sekunden
Powered by Kunena Forum