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Signalpegelüberwachung 15 Mai 2024 12:31 #61

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Hallo Peter,

wenn Du meine Ausführungen genau gelesen hast, dann wüsstest Du was ich meine.

Da es - gottlob - dazu kein Grundsatzurteil gibt, habe ich immer von "könnte" gesprochen bzw. mein Spruch "Auf See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand".

Da wird Dir kein Rechtsanwalt, Versicherungsfachanwalt usw. zu 100 % garantieren, dass es "so oder so " ist; wer dass als Anwalt usw. Dir garantiert, ist schon naiv.

Entscheiden tut immer in Gericht; und selbst Gerichte entscheiden teilweise/häufig bei exakt demselben Rechtsstreit völlig unterschiedlich. Wie oft werden Urteile in den entsprechenden Rechtsmittelinstanzen verändert; man gewinnt beim Amtsgericht zu 100 % und weniger Monate später verliert man beim Landgericht zu 100 %. So was erleben Anwälte sehr häufig.

Selbst innerhalb eines Gerichts entscheiden Richter auch mal völlig anders. Der Richter für die Buchstaben A - N sehen die exakt gleiche rechtliche Frage völlig anders als der Richter, der für O -Z zuständig ist. Alles schon mehrfach erlebt. Bei Rechtsfragen gehen Ansichten sehr sehr weit auseinander.

Jura ist nicht Mathe: 2 und 2 sind 4... ; bei Jura aber sagt der eine Richer es ist 3 und der nächste Richter es ist 5.

Ich sage nur, dass im Falle eines Falles "gerade Personenschaden" es erst gar nicht von wem auch immer zu dieser Frage kommt "Benutzer hatte nicht aktuelle Software drauf". Dieser rechtliche und dann strittige Punkt ist dann im Rahmen eines Gerichtsverfahrens von vornherin erledigt und braucht nicht diskutiert werden und auch der Richter braucht so diesem Punkt erst gar nicht überlegen, ob es bei seiner Entscheidung einfliessen muss oder nicht.

Wie gesagt:

Gerade bei Personenschäden wird Deine Versicherung alles möglich suchen, wo man Dich an die Hammelbeine packen kann--- habe ich immer die aktuellste Software drauf, bin ich bei diesem Punkt immer safe. Dieser Punkt braucht gar nicht bei Gericht diskutiert werden.

Wenn Du jemanden umfliegst und die Person dann Jahrzehnte im Rollstuhl sitzt.. dann glaube mir, dass Deine Versicherung die kleinste Stecknadel im Heuhaufen sucht um einen Regressprozess zu führen (Thema vielleicht 20 Jahre zahlen für jemanden, der dann im Rollstuhl sitzt. Weisst Du was so etwas einer Versicherung kostet ? Oder Du fliegst jemanden an und der verliert sein Augenlicht ... dazu bedarf es keines Jets; einmal mit einem 80 g Shockflyer und einen 8x4 GWS Propeller zufällig das Auge treffen.

Ich persönlich versuche hier alle meine Komponten korrekt, aktuell und legal usw. zu haben.

Ich möchte hier erst gar nicht dafür sorgen, dass ein Richter dann zu diesem Thema eine Entscheidung fällt; es mag sein, dass ein Gericht sagt "ist egal welche Software", aber es kann auch ein Richter sagen "ist nicht egal" und dann ? Geht der Regress durch und Haus und Hof sind weg und mein Leben runiert. Dieses Risikos setze ICH !! mich erst gar nicht aus; wer es anders sieht, ist kein Problem.. nur vielleicht - wenn was passiert - sich später nicht wundern und dann rumheulen.

Ich möchte auch nicht über 6 Jahre über drei Instanzen dieses "Damoklesschwert über meinem Kopf haben": selbst wenn man den Prozess gewinnt.. 6 Jahre meines Lebens Nerven gelassen. Und neben der zivilrechtlichen Seite läuft ja noch Strafrecht (Körperverletzung) .

Ich !! brauche so was gerade bei einem Hobby nicht. Selbiges gilt für mich !! zum Thema "illegales Zeugs im Flieger ohne CE". Vermeide sämtliches Risiko und nur legales Zeugs im Flieger (wie auch beim Auto würde ich nichts machen, ausser wenn es dazu eine ABE gäbe).

Ich glaube vielen ist der Begriff "Gefährdungshaftung" im Luftrecht nichr bewusst ! = Haftung bzw. Mithaftung sogar OHNE Verschulden, weil Betriebsgefahr.

Dir können 100 Juristen, DAEC Juristen/DMFV Juristen, Versicherungsmakler usw. sagen "ne.. unerheblich"; aber Urteile fällen nicht Anwälte, sondern der Richter, der sich mit Deinem speziellen Fall beschäftigt.

Wenn Du dem Richter sagst "mein Versicherungsmakler sieht es anders", was glaubst Du dann ? Interessiert den Richter nicht, weil er das Urteil schreibt und ihm Deine Aussage "wurde mir mal anders gesagt", absolut nicht interssiert bei seinem Urteil.

Aber jedem das Seine... jeder über 18 ist selber für alles verantwortlich. Gilt auch für das Hobby "Modellflug"


Gruss
PW
Rechtsbeistand u.a. bei "Modellflugproblemen"etc. : Rechtsanwälte Wessels & Partner, Tel.: 02362/27065

PW Modellbautechnik ( Jeti Kombiangebote, Beratung/Einstellservice etc.)
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Signalpegelüberwachung 15 Mai 2024 13:34 #62

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Hallo PW
Bei uns sind das Jahr über sehr viele Jeti Insider. (Testpiloten, Firmenangehörige)
Da ist mein Wissensstand eigentlich auf einem guten Level.
Lediglich die Vermutung von euch, dass ohne aktuelle Firmware der Versicherungsschutz flöten gehen kann, war mir neu und suspekt.
Ich habe wegen einer anderen Sache ein Gespräch mit dem Versicherungsfachmann beim DMFV geführt, und auf Grund dessen, bezweifle ich die Sache mit dem notwendigen Update immernoch.


Hallo Peter (Modelcity),
schön dass Du Insiderwissen hast, ich habe leider Erfahrungen mit den Versicherungen in Deiutschland gemacht und wie es ablaufen kann wenn
ein Schadenfall eintritt.
Und ich bleibe bei meiner Aussage; aktuelle Software des Senders kann im Schadenfall relevant sein.
Aber soll jeder glauben was er will.
Ich denke aber nach dem Du soviel zu dem Thema gepostet hast,
geht es gar nicht mehr um die Sache, sondern um Recht haben.
Sei es drum.
In diesem Sinne Grüße MartinB) B) B)
"Gestern standen wir am Abgrund,heute sind wir einen Schritt weiter."(Al Bundy)

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Signalpegelüberwachung 15 Mai 2024 17:11 #63

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Es geht nicht ums Rechthaben.
Ich muss halt entscheiden, ob die Piloten am Platz eine gültige Versicherung haben.
Da gibt's halt dann zwei Möglichkeiten
Das ganze sehr streng, wie hier beschrieben, sehen und am besten den Betrieb dann einstellen
oder das ganze mit gesundem Menschenverstand beurteilen.
LG Peter www.modelcity.eu
Grüsse aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer
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Signalpegelüberwachung 15 Mai 2024 18:23 #64

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Hallo Peter(Modelcity),
ja ist Ok, vielen Dank für deine Meinung.
Ich muss noch kurz dazu sagen, dass ich mir die Sache nicht ausgedacht habe,
in der Zeitschrift des DMFV (Modellflieger) gab es mal vor Jahren einen Artikel in dem um die Versichrungsmöglichkeiten
für Vereine ging, in diesem Zusammenhang wurde dort erwähnt dass die SW der Hardware(Sender etc,) aus
Versichrungstechnischen Gründen aktuellste sein sollte. Ich meine das war der Modellflieger!?
Nun ist es schon ein paar Jahre her und ich hebe die Zeitungen auch nicht auf, wenn die ausgelesen sind
kommen die in die Altpapiertonne, deshalb gibt es von mir diesbezüglich keinen Link oder
genauen Quellenverweis, mir ist im Gedächtnis geblieben "SW aktuell halten".
Das ist jetzt natürlich suboptimal gelaufen "Sorry" dafür, hätte euch gern den Hinweis gegeben woher ich diese
wichtige Info habe!
Dennoch bin ich der Meinung, dass Peter (PW) als erfahrener Anwalt genügend Beispiele genannt hat damit jeder für sich die "richtige"
Entscheidung trifft, ob die SW nun aktualisiert werden soll, oder nicht, und auch wenn diese Maßnahme eventuell sehr hart oder gar bürokratisch
erscheinen mag.
Es gibt im deutschen eine Redensart "Vorsicht ist besser als Nachsicht". Und damit schliesse ich hier ab.
In diesem Sinne.
Grüße MartinB) B) B)
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Signalpegelüberwachung 15 Mai 2024 18:38 #65

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Hallo zusammen,

Hallo Peter(Modelcity),
... die Versichrungsmöglichkeiten für Vereine ging, in diesem Zusammenhang wurde dort erwähnt dass die SW der Hardware(Sender etc,) aus
Versichrungstechnischen Gründen aktuellste sein sollte. ...


dann frag ich mich warum dies auf den Flugleiterschulungen nicht erwähnt wird.

Dann müsste ich ja als Flugleiter über jeden Hersteller wissen was aktueller Stand ist ...

Ich frage mich da: Wie händelbar das ganze sein soll.
Wenn ich in der Woche fliegen gehe dann kann ich ja gerne noch bevor ich los fahre schauen ob es ein Update gibt.
Aber wenn ich am Platz bin ... dann soll/muss ich vor jedem Flug schauen ob es ein Update gibt?
Das wird auch PW Peter nicht machen, oder?

Und nochmal die Frage: War das fliegen mit einem Assist, trotz der Kenntnis des "Bugs", überhaupt erlaubt. Oder ist hier jeder einfach das Risiko eingegangen.
Was machen eigentlich die Jeti Test Piloten die mit Beta Firmware unterwegs sind, sind die gesondert versichert? Immerhin sind dies Versionen ohne offizielle Freigabe ...

Ach egal, ich bin raus aus der Geschichte.

Viele Grüße
Uli

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Signalpegelüberwachung 15 Mai 2024 18:57 #66

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Hallo Uli,
das sind genau solche Fragen die bei der Flugleiterschulung gestellt werden sollten!
Was macht eigentlich eine Versicherung in einem Fall wenn es um Personenschäden geht?
Auf jeden Fall wird ein Gutachter eingeschaltet und die Hardware etc. einbehalten und
vom Gutachter untersucht.
Was dabei dann rauskommt das kann keiner mit Sicherheit sagen.
Ich habe die Erfahrung gemacht dass die Versicherungen sehr gern Geld einnehmen aber nicht auszahlen, und jeden Grund
dafür Suchen um den Zahlungen zu entgehen.
Wahrscheinlich bist Du als Flugleiter, für die Aktualität der Sender-SW eines Piloten nicht verantwortlich, ist halt Sache des Piloten.
Grüße MartinB) B) B) B)
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