Hallo
nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (Urt. v. 20.01.2011, Az. 6 U 203/09) kann das Inverkehrbringen von Waren ohne CE-Kennzeichen einen Wettbewerbsverstoß begründen, wenn für diese Waren in einer technischen Norm die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben wird und hierdurch die Unbedenklichkeit der Verwendung attestiert werden soll. In diesem Fall können technische Vorschriften ausnahmsweise als Marktverhaltensregeln betrachtet werden, sodass ein Verstoß wettbewerbsrechtliche Relevanz aufweist.
Die CE-Kennzeichnung bedeutet „Communautés Européennes“. Sie ist das äußere Zeichen dafür, dass ein Produkt den dem Hersteller auferlegten Anforderungen der Europäischen Gemeinschaft entspricht. Mit der CE-Kennzeichnung eines Produktes erklärt der Verantwortliche (der Hersteller oder sein Bevollmächtigter, dies ist in der Regel der Importeur), dass das Produkt allen gesetzlichen entspricht sowie alle vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren (u.a. der Überprüfung der Normenkonformität) durchgeführt wurden. Durch Anbringen des CE-Zeichens auf dem Produkt – in Ausnahmefällen auf der Verpackung – wird die Konformität auch nach außen hin sichtbar gemacht.
Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualitätszeichen, sondern ein Verwaltungszeichen mit Funktion als Aufsichtszeichen, das z. B. den Gewerbeaufsichtsbeamten in den EU-Ländern die Kontrolle über die zulässige Vermarktung (Inverkehrbringen) der Erzeugnisse erleichtern soll.
Alle kennzeichnungspflichtige Produkte MÜSSEN mit dem CE-Kennzeichen gekennzeichnet sein, damit diese Produkte überhaupt innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden dürfen. Die CE-Kennzeichnung ist zwingend vorgeschrieben und anzubringen, bevor ein Produkt, das der CE-Kennzeichnung unterliegt, in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird.
Bei angebrachten, aber gefälschten CE Kennzeichnen (China CE) gilt folgendes:
Hier liegt in der Kennzeichnung des Produktes mit dem CE die Äußerung des Herstellers oder desjenigen, der das CE Kennzeichen angebracht hat (z. B. Importeur) die Behauptung, das Produkt entspreche allen anzuwendenden Vorschriften und es seien alle vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren (z. B. Überprüfung der Normenkonformität) durchgeführt worden.
Diese Behauptung ist unzutreffend, wenn das Kennzeichen gefälscht ist ! Es liegt eine Täuschung des Verbrauchers vor; ein CE-kennzeichnungspflichtiges Produkt, das in Deutschland verkauft wird, ist somit in der Regel mangelhaft im Sinne von § 434 Abs. 1 BGB, wenn das Kennzeichen fehlt oder gefälscht ist.
Hier mal ein Beispielsfall für Taschenlampen Privatimport:
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Taschenlampen ohne CE Kennzeichnung importieren!?
Hallo zusammen,
ich war eben beim Zoll ein paar Lampen abholen. Die Zollbeamtin hat peinlichst genau auf die CE Kennzeichnung geachtet. Außerdem auch darauf, dass nicht nur CE drauf steht sondern auch die Rahmenbedingungen für die Erteilung des CE Kennzeichens gegeben sind (Bedienungsanleitung usw.) Auf meine Nachfrage was denn mit Custom Lampen passiert und ob es ein Ausnahmeregelung gibt wurde mir nur mitgeteilt, dass diese ohne CE Zeichen entweder vernichtet, zurückgeschickt oder einer Prüfung beim TÜV unterzogen werden müssen.
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Rechtlich alles ein sehr interessantes Thema
Gruss
PW