Initiative Pro Modellflug gestartet
- PW
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- MichaFranz
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Für mich wird das ganze immer konfuser.50m von der Bundeswehr gefordert und sollen in 2 Jahren durchgesetzt werden.
augengeradeaus.net/2017/01/neue-drohnen-...chaerfer/#more-26247
dipbt.bundestag.de/doc/btp/18/18211.pdf Steno Bericht der! Kabinettssitzung (ab Seite 10 lesen.)
"Herzlichen Dank
.
– Es ist genau so, wie Sie es beschreiben, Herr Kollege Herzog: dass ein vielfältiger Einsatz
von Drohnen zukünftig möglich sein wird
.
Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die Paketzustellung, sondern auch
für das Thema, das Sie angesprochen haben
.
Auch wenn es darum geht, Schäden an hohen Gebäuden zu begutachten, kann ich mir gut vorstellen, dass dabei Drohnen
zum Einsatz kommen können
.
Auch Vermessungsarbeiten können schon heute sehr präzise von Drohnen durch geführt werden
.
All das sind Beispiele für einen Einsatz von Drohnen, bei dem man möglicherweise deutlich
oberhalb der 100 Meter-Grenze agieren muss.Genau deswegen haben wir in der Verordnung festgeschrieben,
dass all diese Geschäftsmodelle in Zukunft möglich sein sollen und Genehmigungen für den Einsatz von Drohnen auch deutlich jenseits der 100 Meter-Grenze erteilt werden sollen
Natürlich werden das Geschäftsmodell,der Einsatzort und alles, was dazugehört, dann einer Erlaubnispflicht unterliegen. Aber ich sage ausdrücklich:
Ja, die Erlaubnisse für die entsprechenden gewerblichen Anwendungen sollen erteilt werden "
Vielleicht sollte man sich jetzt vom Hobby trennen.100m ,Naturschutzgebiete fallen weg (Hangflug) Modellflugplätze werden sicher nächstes Jahr auch auf 100 oder 50m m nach Eu recht folgen.(Die bemannten Sportflugzeuge dürfen ja schon nach Eu Angleichung von 600m auf 150m runter.)Und zwischen uns und den Mann tragenden kommen die Drohnen der Paketdienste.
Das macht keinen Spass mehr.
Micha
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- AchimP
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Hallo Peter,PW wrote: Bitte lesen
www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/...=publicationFile&v=1
Es sollte JEDER !!!! die Präsidentin des Bundesrats am besten anschreiben ! Mein Schreiben ist raus .. also Leute: legt los !
Wichtig: bitte gepflegter Umgangston in dem Brief !
An den
Deutschen Bundesrat
z.H.: Frau Präsidentin M. Dreyer (SPD)
Leipziger Str. 3-4
D- 10117 Berlin
Gruss
PW
ich bin weder Anwalt, noch Beamter und verstehe daher die Kennzeichnung von Sätzen, Absätzen, etc im verlinkten Text nicht. Dem Text nach steht die Ausnahme zu den 100 Metern in §21a Absatz 4 Satz 2. Wo finde ich im Text diese Definition?
Gruß
Achim
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- Jürgen
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Wo wir eindeutig kämpfen müssen, sind die Plätze ohne Aufstiegsgenehmigung und für den Hangflug.
Was sich auch ändern sollte, es sollte ein gewisser Zylinder gelten, 500m von sich entfernt und 100m hoch. da könnte der Hangflug schon mit leben.
Jürgen
the master of the Desaster
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- PW
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- Jürgen
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Jürgen
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