Stellungnahme des DMFV

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J.Grözinger antwortete auf Stellungnahme des DMFV

Posted 02 Feb. 2016 11:47 #379
Gruß
Jürgen
von J.Grözinger

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w.w. antwortete auf Stellungnahme des DMFV

Posted 02 Feb. 2016 12:04 #380
Ein ganz klarer Fall von unverantwortlichem Handeln des Dronenpiloten!!

Aber wieso kann der Besitzer Dronenflüge über der Burg verbieten? Soweit ich weiß ist die Nutzung des Luftraumes frei. Ich meine jetzt nicht das Filmen und das Fliegen ohne direkten Sichtkontakt. Aber ich kann als Hausbesitzer ja auch nicht Verbieten, dass Flugzeuge über mein Haus fliegen.

Oder ist das Areal so groß, dass man nur mit Pilotenstandort innerhalb des Grundstückes Sichtkontakt halten kann?

Gruß Wolfgang
Gruß Wolfgang
Last Edit:02 Feb. 2016 12:05 von w.w.
Letzte Änderung: 02 Feb. 2016 12:05 von w.w..

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peter modelcity antwortete auf Stellungnahme des DMFV

Posted 02 Feb. 2016 13:11 #381
Hi
Modellfliegen über bewohntem Gebiet ist doch verboten.
und die Burg ist doch bewohnt und touristisch besucht, und keine Ruine. ;)
LG Peter www.modelcity.eu
Grüsse aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer
von peter modelcity

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fandas antwortete auf Stellungnahme des DMFV

Posted 03 Feb. 2016 08:52 #382
Bin ja gespannt, ob die Drohnen von DHL und Amazon auch nicht über bewohntem Gebiet fliegen dürfen.
von fandas

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w.w. antwortete auf Stellungnahme des DMFV

Posted 03 Feb. 2016 09:00 #383

peter modelcity wrote: Hi
Modellfliegen über bewohntem Gebiet ist doch verboten.
und die Burg ist doch bewohnt und touristisch besucht, und keine Ruine. ;)


Zählt denn ein einzeln stehendes bewohntes Gebäude schon als bewohntes Gebiet? Außerdem bezieht sich das Drohnenverbot ja wohl auf das gesamte Gelände.

P.S.: Ich will hier das Verhalten des Drohnenpiloten nicht schönreden. Das war und ist völlig unverantwortlich!!! Mir ging es eigentlich nur im die grundsätzliche Frage, ob dieses "Drohnenverbot" überhaupt rechtsgültig ist.

Gruß Wolfgang
Gruß Wolfgang
von w.w.

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***EX antwortete auf Stellungnahme des DMFV

Posted 03 Feb. 2016 09:07 #384
Modellflug auf fremden Grund ist nicht versichert, wenn keine
Einwilligung des Grundeigentümer vorhanden. Ausserdem Tatbestand
der Grundbesitzstörung.
Mindesflughöhe 150m im Freiland und 500m über
Stadtgebiet wenn ich mich richtig erinnere.
Mfg Harald
Last Edit:03 Feb. 2016 09:14 von ***EX
Letzte Änderung: 03 Feb. 2016 09:14 von ***EX.

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