Stellungnahme des DMFV
- J.Grözinger
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- w.w.
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Ein ganz klarer Fall von unverantwortlichem Handeln des Dronenpiloten!!
Aber wieso kann der Besitzer Dronenflüge über der Burg verbieten? Soweit ich weiß ist die Nutzung des Luftraumes frei. Ich meine jetzt nicht das Filmen und das Fliegen ohne direkten Sichtkontakt. Aber ich kann als Hausbesitzer ja auch nicht Verbieten, dass Flugzeuge über mein Haus fliegen.
Oder ist das Areal so groß, dass man nur mit Pilotenstandort innerhalb des Grundstückes Sichtkontakt halten kann?
Gruß Wolfgang
Aber wieso kann der Besitzer Dronenflüge über der Burg verbieten? Soweit ich weiß ist die Nutzung des Luftraumes frei. Ich meine jetzt nicht das Filmen und das Fliegen ohne direkten Sichtkontakt. Aber ich kann als Hausbesitzer ja auch nicht Verbieten, dass Flugzeuge über mein Haus fliegen.
Oder ist das Areal so groß, dass man nur mit Pilotenstandort innerhalb des Grundstückes Sichtkontakt halten kann?
Gruß Wolfgang
Gruß Wolfgang
Last Edit:02 Feb. 2016 12:05
von w.w.
Letzte Änderung: 02 Feb. 2016 12:05 von w.w..
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- peter modelcity
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Hi
Modellfliegen über bewohntem Gebiet ist doch verboten.
und die Burg ist doch bewohnt und touristisch besucht, und keine Ruine.
Modellfliegen über bewohntem Gebiet ist doch verboten.
und die Burg ist doch bewohnt und touristisch besucht, und keine Ruine.
LG Peter
www.modelcity.eu
Grüsse aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer
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von peter modelcity
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- fandas
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Bin ja gespannt, ob die Drohnen von DHL und Amazon auch nicht über bewohntem Gebiet fliegen dürfen.
von fandas
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- w.w.
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peter modelcity wrote: Hi
Modellfliegen über bewohntem Gebiet ist doch verboten.
und die Burg ist doch bewohnt und touristisch besucht, und keine Ruine.
Zählt denn ein einzeln stehendes bewohntes Gebäude schon als bewohntes Gebiet? Außerdem bezieht sich das Drohnenverbot ja wohl auf das gesamte Gelände.
P.S.: Ich will hier das Verhalten des Drohnenpiloten nicht schönreden. Das war und ist völlig unverantwortlich!!! Mir ging es eigentlich nur im die grundsätzliche Frage, ob dieses "Drohnenverbot" überhaupt rechtsgültig ist.
Gruß Wolfgang
Gruß Wolfgang
von w.w.
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Modellflug auf fremden Grund ist nicht versichert, wenn keine
Einwilligung des Grundeigentümer vorhanden. Ausserdem Tatbestand
der Grundbesitzstörung.
Mindesflughöhe 150m im Freiland und 500m über
Stadtgebiet wenn ich mich richtig erinnere.
Mfg Harald
Einwilligung des Grundeigentümer vorhanden. Ausserdem Tatbestand
der Grundbesitzstörung.
Mindesflughöhe 150m im Freiland und 500m über
Stadtgebiet wenn ich mich richtig erinnere.
Mfg Harald
Last Edit:03 Feb. 2016 09:14
von ***EX
Letzte Änderung: 03 Feb. 2016 09:14 von ***EX.
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