Stellungnahme des DMFV
- Jürgen
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Ich denke auch, dass das der einzige Weg ist.
Nicht nur der Verband, sondern die VEREINE und der Verband.
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Gruß
Jürgen
the master of the Desaster
Jürgen
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von Jürgen
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- PW
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Hallo,
mein reden !!!
Beide Verbände, alle Modellbaufirmen und alle Modellbauhändler und alle Vereine müssen tätig werden; nur so haben wir eine "Lobby" mit entsprechender "Macht" (Arbeitsplätze, Steuereinnahmen, Jugendarbeit usw.).
Dann verstehen vielleicht die Behörden, was der Modellbau in der Gesellschaft für eine Funktion hat.
Die meisten sehen Modellbau so an "Ach ?? diese kleinen niedlichen Fliegerchen oder kleinen Drohnen für 29,99 EURO bei Aldi ).
Kein Wunder, dass wir in die "Plastik Spielzeugecke" gedrückt werden.
Ich habe gerade das Protokoll unserer Versammlung mit den Behörden wegen unseres Flugplatzes; da steht z.Bsp.
Zitat:
" Frau Lxxxx (obere Bauaufsicht des Kreises) machte deutlich, dass Modellflug als Spiel - und Sportfläch im Aussenbereich unzulässig ist nach dem BauR NRW)"
NOCH FRAGEN ???
Also:
man erhält zwar die Aufstiegserlaubnis nach dem Luftrecht (haben sogar eine unbefristete) , aber nicht für die Wiese die baurechtliche Erlaubnis.
Und ???
Unsere Fläche steht sogar seit 1983 im Flächennutzungsplan mit "Zweckbestimmung Modellflug" ! Also 1983 haben alle Behörden sogar zugestimmt, dass der Flächennutzungsplan für unsere Wiese geändert wurde mit Zeckbestimmung Modellflug". So was geht durch den StadtRate etc.
Und heute sagen dieselben Behörden, dass wir seit 32 Jahren illegal fliegen; baurechtlich und man auch laut Baurecht NRW im Aussenbereich auch keine Baugenehmigungen für Wiese, Sicherheitszaum, Parkplätze erhält.
Spricht man die Damen und Herren auf den Eintrag im Flächennutzungsplan an...... winden sie sich wie ein Aal !
Ich halte es für absolut "rechtsmissbräuchlich" seitens der Behörden, nun nach 32 Jahren zu sagen "illegal wegen Baurecht", wenn doch alle Behörden sogar 1983 zugestimmt haben, dass sogar der Flächennutzungsplan für die Wiese geändert wurde und mit Zeckbestimmung "Modellflug". Aber all das wollen sie nicht hören....
Und immer das pauschale !! Argument "Modellflug stört die Tiere im Aussenbereich". Neueste Urteile/Aufsätze etc. zu lesen = Fehlanzeige; selbst wenn man den Behörden all dieses in Kopie gibt.
Antwort "Brauchen wir nicht zu lesen; wir wissen, dass Modellflug die Tiere stört".
GUTE NACHT !!!!
Gruss
PW
mein reden !!!
Beide Verbände, alle Modellbaufirmen und alle Modellbauhändler und alle Vereine müssen tätig werden; nur so haben wir eine "Lobby" mit entsprechender "Macht" (Arbeitsplätze, Steuereinnahmen, Jugendarbeit usw.).
Dann verstehen vielleicht die Behörden, was der Modellbau in der Gesellschaft für eine Funktion hat.
Die meisten sehen Modellbau so an "Ach ?? diese kleinen niedlichen Fliegerchen oder kleinen Drohnen für 29,99 EURO bei Aldi ).
Kein Wunder, dass wir in die "Plastik Spielzeugecke" gedrückt werden.
Ich habe gerade das Protokoll unserer Versammlung mit den Behörden wegen unseres Flugplatzes; da steht z.Bsp.
Zitat:
" Frau Lxxxx (obere Bauaufsicht des Kreises) machte deutlich, dass Modellflug als Spiel - und Sportfläch im Aussenbereich unzulässig ist nach dem BauR NRW)"
NOCH FRAGEN ???
Also:
man erhält zwar die Aufstiegserlaubnis nach dem Luftrecht (haben sogar eine unbefristete) , aber nicht für die Wiese die baurechtliche Erlaubnis.
Und ???
Unsere Fläche steht sogar seit 1983 im Flächennutzungsplan mit "Zweckbestimmung Modellflug" ! Also 1983 haben alle Behörden sogar zugestimmt, dass der Flächennutzungsplan für unsere Wiese geändert wurde mit Zeckbestimmung Modellflug". So was geht durch den StadtRate etc.
Und heute sagen dieselben Behörden, dass wir seit 32 Jahren illegal fliegen; baurechtlich und man auch laut Baurecht NRW im Aussenbereich auch keine Baugenehmigungen für Wiese, Sicherheitszaum, Parkplätze erhält.
Spricht man die Damen und Herren auf den Eintrag im Flächennutzungsplan an...... winden sie sich wie ein Aal !
Ich halte es für absolut "rechtsmissbräuchlich" seitens der Behörden, nun nach 32 Jahren zu sagen "illegal wegen Baurecht", wenn doch alle Behörden sogar 1983 zugestimmt haben, dass sogar der Flächennutzungsplan für die Wiese geändert wurde und mit Zeckbestimmung "Modellflug". Aber all das wollen sie nicht hören....
Und immer das pauschale !! Argument "Modellflug stört die Tiere im Aussenbereich". Neueste Urteile/Aufsätze etc. zu lesen = Fehlanzeige; selbst wenn man den Behörden all dieses in Kopie gibt.
Antwort "Brauchen wir nicht zu lesen; wir wissen, dass Modellflug die Tiere stört".
GUTE NACHT !!!!
Gruss
PW
Rechtsbeistand u.a. bei "Modellflugproblemen"etc. : Rechtsanwälte Wessels & Partner, Tel.: 02362/27065
PW Modellbautechnik ( Jeti Kombiangebote, Beratung/Einstellservice etc.)
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Last Edit:19 Nov. 2015 08:38
von PW
Letzte Änderung: 19 Nov. 2015 08:38 von PW.
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- hengi_m
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Hallo PW,
ich möchte hier nicht "klugscheissern" dafür ist das Thema zu erst, aber habt ihr euch schon mal mit Hr. Sonnenschein vom DMFV beraten?
Er hat so manchem Verein gerade bei Naturschutzthemen schon aus der Patsche geholfen.
Gruß Michael
ich möchte hier nicht "klugscheissern" dafür ist das Thema zu erst, aber habt ihr euch schon mal mit Hr. Sonnenschein vom DMFV beraten?
Er hat so manchem Verein gerade bei Naturschutzthemen schon aus der Patsche geholfen.
Gruß Michael
von hengi_m
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- Jürgen
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Hier geht es eigentlich in erster Linie um die Flughöhe, was nützt ein legaler Platz, wenn wir nicht mehr legal fliegen dürfen.
Gruß
Jürgen
the master of the Desaster
Jürgen
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von Jürgen
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- wstech
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Hallo zusammen,
§21 bezieht sich doch auf den kontrollierten Luftraum. Die meisten Modellflugplätze sind doch außerhalb, oder?
Siehe ICAO Karte.
Je nach Lage hat man den kontrollierten Luftraum dann ab 1000ft , 2500ft oder mehr.
Geht es also darum, dass nach Freigabe im kontrollierten Luftraum, also in der Nähe von Flugplätzen nur 100m hoch geflogen werden darf?
Eigentlich ist alles geregelt.
§ 21 Nutzung des kontrollierten Luftraums und des Luftraums über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle
(1) Vor der Nutzung des kontrollierten Luftraums und des Luftraums über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle ist bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen für..........
LuftVO zum nachlesen hier:
www.buzer.de/gesetz/11757/a195260.htm
Oder hier DFS:
www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Luft...%7C%20%22Drohnen%22/
§21 bezieht sich doch auf den kontrollierten Luftraum. Die meisten Modellflugplätze sind doch außerhalb, oder?
Siehe ICAO Karte.
Je nach Lage hat man den kontrollierten Luftraum dann ab 1000ft , 2500ft oder mehr.
Geht es also darum, dass nach Freigabe im kontrollierten Luftraum, also in der Nähe von Flugplätzen nur 100m hoch geflogen werden darf?
Eigentlich ist alles geregelt.
§ 21 Nutzung des kontrollierten Luftraums und des Luftraums über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle
(1) Vor der Nutzung des kontrollierten Luftraums und des Luftraums über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle ist bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen für..........
LuftVO zum nachlesen hier:
www.buzer.de/gesetz/11757/a195260.htm
Oder hier DFS:
www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Luft...%7C%20%22Drohnen%22/
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang
Wolfgang
Last Edit:19 Nov. 2015 09:50
von wstech
Letzte Änderung: 19 Nov. 2015 09:50 von wstech.
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- Jürgen
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Dass ist halt die FRAGE. Für mich hört sich das erst mal nach eine Neuordnung an.
Wenn es so ist, wie du es beschreibst, alles wieder nur heiße Luft.
Wenn es so ist, wie du es beschreibst, alles wieder nur heiße Luft.
Gruß
Jürgen
the master of the Desaster
Jürgen
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Last Edit:19 Nov. 2015 10:22
von Jürgen
Letzte Änderung: 19 Nov. 2015 10:22 von Jürgen.
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