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Nicht CE und was man dazu wissen sollte 18 Dez 2014 11:59 #1

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Hier sollte es jetzt weiter gehen

Genau so ist es, was kein CE hat, darf hier nicht betrieben werden. Im Grunde musst du für ein Importiertes Teil dafür sogen, das es ein CE bekommt. Du bist der in den Verkehr Bringer. Eigenbarfsregelung gibt es da nicht, zu mindestens habe ich davon nichts gehört. Flicht ist auch, die deutsche Anleitung.

Gruß
Jürgen
the master of the Desaster
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Nicht CE und was man dazu wissen sollte 18 Dez 2014 12:06 #2

  • Jürgen
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So, es ist ja nicht nur das CE, wenn ich keine CE habe, dann habe ich ganz bestimmt keine Abgaben für die Entsorgung gemacht, MwSt entrichtet und und und.

Ok dieses alles braucht man nicht zum fliegen. :whistle: :whistle:
Gruß
Jürgen
the master of the Desaster
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Nicht CE und was man dazu wissen sollte 18 Dez 2014 12:30 #3

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Hallo

nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (Urt. v. 20.01.2011, Az. 6 U 203/09) kann das Inverkehrbringen von Waren ohne CE-Kennzeichen einen Wettbewerbsverstoß begründen, wenn für diese Waren in einer technischen Norm die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben wird und hierdurch die Unbedenklichkeit der Verwendung attestiert werden soll. In diesem Fall können technische Vorschriften ausnahmsweise als Marktverhaltensregeln betrachtet werden, sodass ein Verstoß wettbewerbsrechtliche Relevanz aufweist.

Die CE-Kennzeichnung bedeutet „Communautés Européennes“. Sie ist das äußere Zeichen dafür, dass ein Produkt den dem Hersteller auferlegten Anforderungen der Europäischen Gemeinschaft entspricht. Mit der CE-Kennzeichnung eines Produktes erklärt der Verantwortliche (der Hersteller oder sein Bevollmächtigter, dies ist in der Regel der Importeur), dass das Produkt allen gesetzlichen entspricht sowie alle vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren (u.a. der Überprüfung der Normenkonformität) durchgeführt wurden. Durch Anbringen des CE-Zeichens auf dem Produkt – in Ausnahmefällen auf der Verpackung – wird die Konformität auch nach außen hin sichtbar gemacht.

Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualitätszeichen, sondern ein Verwaltungszeichen mit Funktion als Aufsichtszeichen, das z. B. den Gewerbeaufsichtsbeamten in den EU-Ländern die Kontrolle über die zulässige Vermarktung (Inverkehrbringen) der Erzeugnisse erleichtern soll.

Alle kennzeichnungspflichtige Produkte MÜSSEN mit dem CE-Kennzeichen gekennzeichnet sein, damit diese Produkte überhaupt innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden dürfen. Die CE-Kennzeichnung ist zwingend vorgeschrieben und anzubringen, bevor ein Produkt, das der CE-Kennzeichnung unterliegt, in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird.

Bei angebrachten, aber gefälschten CE Kennzeichnen (China CE) gilt folgendes:

Hier liegt in der Kennzeichnung des Produktes mit dem CE die Äußerung des Herstellers oder desjenigen, der das CE Kennzeichen angebracht hat (z. B. Importeur) die Behauptung, das Produkt entspreche allen anzuwendenden Vorschriften und es seien alle vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren (z. B. Überprüfung der Normenkonformität) durchgeführt worden.

Diese Behauptung ist unzutreffend, wenn das Kennzeichen gefälscht ist ! Es liegt eine Täuschung des Verbrauchers vor; ein CE-kennzeichnungspflichtiges Produkt, das in Deutschland verkauft wird, ist somit in der Regel mangelhaft im Sinne von § 434 Abs. 1 BGB, wenn das Kennzeichen fehlt oder gefälscht ist.

Hier mal ein Beispielsfall für Taschenlampen Privatimport:
...................

Taschenlampen ohne CE Kennzeichnung importieren!?


Hallo zusammen,

ich war eben beim Zoll ein paar Lampen abholen. Die Zollbeamtin hat peinlichst genau auf die CE Kennzeichnung geachtet. Außerdem auch darauf, dass nicht nur CE drauf steht sondern auch die Rahmenbedingungen für die Erteilung des CE Kennzeichens gegeben sind (Bedienungsanleitung usw.) Auf meine Nachfrage was denn mit Custom Lampen passiert und ob es ein Ausnahmeregelung gibt wurde mir nur mitgeteilt, dass diese ohne CE Zeichen entweder vernichtet, zurückgeschickt oder einer Prüfung beim TÜV unterzogen werden müssen.

........................................


Rechtlich alles ein sehr interessantes Thema ;) ;) ;)


Gruss

PW
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Nicht CE und was man dazu wissen sollte 18 Dez 2014 12:30 #4

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Auszug aus der deutschen Zollverordnung für Importe und CE Kennzeichnung aus Drittländern:


Die Überführung von Spielzeug i.S.v § 1 der zweiten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug -SpielzSiV) in den freien Verkehr ist nur möglich, wenn auf dem Spielzeug oder seiner Verpackung die CE-Kennzeichnung angebracht ist und gut lesbare Gefahrenhinweise, Gebrauchsvorschriften, Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten in der Gemeinschaft angegeben sind (Art. 27 Abs. 3 Buchstabe b) bzw. c) VO (EG) Nr. 765/2008 i.V.m. § 4 und 5 SpielzSiV). Die Angaben sind nicht erforderlich bei:
- privaten Einfuhren,
LG Peter www.modelcity.eu
Grüsse aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer
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Nicht CE und was man dazu wissen sollte 18 Dez 2014 12:45 #5

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Hallo Peter,

das ist der Unterschied zwischen gewerblicher und privater Einfuhr.

Siehe mein Beispiel mit FRSky:

1.

Engel führt ein; seine importierten Sachen haben eine gültige KE etc.


2.

Führst Du als Privatmann einen FRSky ein = musst Du !! all das nachweisen. Ohne KE = illegal und es gilt nicht die Engel KE für Deinen selbst importierten FRSky. Sonst hättest Du ja eine Ungleichbehandlung.

Und die von Dir zitierte Stelle ist nur für den Zoll; die Angaben sind vom Privatmann nicht gefordert für die Verzollung; es hat aber nichts damit zu tun, dass Du ohne KE hier das Teil nicht verwenden darfst.


Ist wie bei einen Aufstiegserlaubnis:

Eine erteilte Aufstiegserlaubnis vom Luftamt ersetzt nicht eine fehlende Baugenehmigung....; dass der Zoll vom Privatmann diese Angaben nicht fordert, heisst nicht, dass Du das importierte Produkt auch hier benutzen darfst.



Gruss

PW
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Nicht CE und was man dazu wissen sollte 18 Dez 2014 12:59 #6

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Hallo Peter

Wenn ich beim Zoll alles korrekt angebe, meine Einfuhrabgaben bezahle, und der Zollfachmann mir sagt für private Einfuhr brauche ich bestimmte Dokumente nicht, dann ist für mich der Fall erledigt, egal was ein Fachreferent oder sonstwer dazu für eine private nichtamtliche Meinung hat.
Zumindest würde ich dann vom Zoll erwarten, dass er mich darauf hinweist, dass das Teil jetzt zwar ordnungsgemäss eingeführt ist, aber dennoch von mir nicht in Gebrauch genommen werden darf.
Da mit der Verzollung gleichzeitig die Inverkehrbringung erfolgt, liegt es beim Zoll die Konformität zu prüfen.
LG Peter www.modelcity.eu
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