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Stellungnahme des DMFV 10 Dez 2015 16:40 #277

  • Sascha Haber
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Siehe (also ausser bei RCN jetzt)

Das war ne rethorische Frage die des Status des Spartensportes verdeutlichen sollte.
So was koennte man mal statt Fussball in der Sportschau bringen.
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Stellungnahme des DMFV 11 Dez 2015 12:17 #278

  • Jürgen
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Habe heute mit einer sehr guten Quelle gesprochen:" Erst mal ruhig Blut." So der Konsens.

Bis dass alles so weit ist, ist der gute Dobrindt bei der Bahn. :whistle: :whistle:

Trotz alle dem, sollten wir schon was für unser Image tun, dass schadet nie. ;)
Gruß
Jürgen
the master of the Desaster

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Stellungnahme des DMFV 11 Dez 2015 13:54 #279

  • MichaFranz
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Hallo Jürgen,

"Bis dass alles so weit ist, ist der gute Dobrindt bei der Bahn. :whistle: :whistle:"

Und in zwei Jahren fliegen wir dann 50m hoch.
Die Grafik zur Luftraumneuordnung derEASA ist vom 7.12.

Abwarten und ruhig bleiben ist mit Sicherheit der falsche Weg.


Micha

PS.Die Sportschützen knacken mit Ihrer Petition sicher noch die 300000 wiso können wir so etwas nicht?
Vor 4 Tagen
Neuigkeit zur Petition
More then 250.000 signatures and first small victory today

Petition unterschreiben
263.522 Unterstützer/innen auf Change.org

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Letzte Änderung: von MichaFranz.

Stellungnahme des DMFV 18 Dez 2015 17:23 #280

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Hallo,

Jetzt ist es ernst.Das ist der neueste Erguss des Minister Dobrindt.Die 100m werden kommen...denn ich glaube nicht das ein Unterschied zwischen Copter oder Flugzeug gemacht wird.

www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/1511...rohnen.html?nn=35602

Minister Dobrindt: Private Nutzung wird neu geregelt

Um Gefahren im Luftraum zu vermeiden oder Verletzungen von Personen am Boden zu verhindern, wird der private Einsatz von Drohnen neu geregelt.
Private Drohnen-Flüge werden verboten in einer Höhe von mehr als 100 Metern, außerhalb der Sichtweite des Steuerers, über Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten oder Katastrophengebieten und Einsatzorten von Polizei oder anderen Sicherheitsbehörden oder –organisationen, Kraftwerken und Anlagen der Energieerzeugung und –verteilung sowie Bundesfernstraßen und Eisenbahnlinien.

So schnell geht das.

Micha

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Letzte Änderung: von MichaFranz.

Stellungnahme des DMFV 18 Dez 2015 17:29 #281

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Hallo,

mal nachlesen.........; es gibt Definitionen für Drohnen im Zusammenhang mit den anstehenden neuen Regulierungen. Danach sind alle unbemannten, ferngesteuerten Modelle „Drohnen“. Es gibt keine Abgrenzung zu Modellfliegern oder Modellhelis.

easa.europa.eu/system/files/dfu/A-NPA%202015-10.pdf:


This regulatory framework will encompass European rules for all drones in all weight classes.


2.1. What is a drone

Main components

An unmanned aircraft system is composed of the drone (the flying component), a command and control station, a data link, and any other components necessary for operations (e.g. take-off ramp). Please note that this is a description and not a regulatory definition.

There are two main groups of drones: those that are remotely piloted and those that are autonomous. An autonomous drone does not allow pilot intervention in the management of the flight.

The description proposed above covers a wide range of aircraft (fixed-wing rotorcraft, tilt rotor, etc.), control links (Wi-Fi, VHF, etc.), and control stations (iPad, marine containers).

Regulatory definition

The Agency considered several terms such as Unmanned Aircraft Systems (UAS), Remotely Piloted Aircraft Systems (RPAS) (a UAS subcategory), but finally followed the general usage of the term ‘drone’ with the following definition:

‘Drone shall mean an aircraft without a human pilot on board, whose flight is controlled either autonomously or under the remote control of a pilot on the ground or in another vehicle.’

This definition has significant consequences. It encompasses the two main groups of command and control systems, thus addressing the fast-growing development of drones operating autonomously. By defining only the drone (the flying part), it allows to treat regulatory-wise the drone and, for example, the command and control station separately thus providing flexibility. Consequently, rules need to address both the case of the drone and the case of the associated parts not attached to it.


2.3

….Drone configuration can be fixed wing, rotorcraft, tilt rotor, or airship…


easa.europa.eu/system/files/dfu/Q%26A_Commission_Drones.pdf:


The term drone is used to describe any type of aircraft that is automated and operates without a pilot on board. There are two types of drones.

1. Remotely Piloted Aviation Systems (RPAS), in short a drone where the aircraft is controlled by a human pilot from a distant location. This means that there is always a pilot in charge – even if remotely. These are the only types of drones that can be authorised

currently, and under the new framework, for use in EU airspace.

2. Unmanned drones. These are drones which are automatically programmed – without being piloted, even remotely. These are not yet authorised for use, either by ICAO or under EU rules.

The term "civil" drones is used to cover those RPAS that are used for civil purposes such as delivering mail or inspecting an oil platform out at sea. Over time, civil drones have a great potential to execute numerous tasks, including jobs which are dirty, dull or dangerous for people.




Diese Definitionen beziehen leider ganz klar alle Modellflieger mit ein! Der DMFV hat dazu am 21. September wie folgt Stellung genommen:

www.dmfv.aero/presse/dmfv-sieht-easa-plaene-kritisch/

www.dmfv.aero/files/Stellungnahme-Deutsc...SA-A-NPA-2015-10.pdf

Derzeit gibt es Planungen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) zur Einführung eines Rechtsrahmens für Drohnen in der Europäischen Union. Der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) begrüßt grundsätzlich alle Maßnahmen, die zu einer sinnvollen Optimierung der Luftsicherheit beitragen. Der DMFV wird aber keine Einschränkungen für den erlaubnisfreien Modellflugsport akzeptieren, die auf Grund von Annahmen getroffen werden, die nicht durch Fakten gedeckt sind. Die von der EASA vorliegende Advance Notice of Proposed Amendment (A-NPA) 2015 – 10 stuft der Verband daher als kritisch ein und als nicht geeignet, die von der EASA selbstgesetzten Ziele zu erreichen. Es fehlt dort die Abgrenzung zwischen kommerziell genutzten, autonom fliegenden Drohnen und Flugmodellen, welche eigengesteuert und eingreifbar auf Sichtweite betrieben werden.

Der DMFV hat der EASA – unterstützt von zahlreichen Vertretern aus der Modellbauindustrie – eine entsprechende Stellungnahme zukommen lassen. In dieser macht der DMFV als größte und wichtigste Interessenvertretung für Modellflugsportler in Europa noch einmal ganz klar seinen Standpunkt deutlich. Im Gegensatz zum meist gewerblichen Betrieb einer autonomen Drohne steht beim Steuern eines Flugmodells der Sport- und Freizeitcharakter im Vordergrund. Eine Beeinträchtigung von Rechtsgütern Dritter oder konkreten Gefährdungen des Luftverkehrs durch die erlaubnisfreie Nutzung von Drohnen hat es in Deutschland zudem noch nicht gegeben. Gegenteiliges ist nicht belegt und entbehrt einer nachprüfbaren Grundlage. Der DMFV weist dies durch die vom Verband gemachte Untersuchung „Schadensereignisse im Modellflug inklusive der Nutzung von Drohnen“ eindeutig nach. Die Untersuchungsergebnisse werden auch durch eine Umfrage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur gestützt, welches dieses bei den zuständigen Landesluftfahrtbehörden durchgeführt hatte.

Der DMFV fordert daher eine dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerecht werdende Lösung. Der Verband empfiehlt vor dem Hintergrund der vergleichbaren Ausgangslage zum traditionellen Modellflug, dass auch bei den nichtautonomen Drohnen die bewährten Regeln für Flugmodelle zur Anwendung kommen. Insbesondere für alle Mitglieder von staatlich beauftragten Modellflugverbänden, muss es eine solch sach- und interessenbasierte Lösung geben.



Gruss

PW
Rechtsbeistand u.a. bei "Modellflugproblemen"etc. : Rechtsanwälte Wessels & Partner, Tel.: 02362/27065

PW Modellbautechnik ( Jeti Kombiangebote, Beratung/Einstellservice etc.)

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Stellungnahme des DMFV 18 Dez 2015 18:33 #282

  • Jürgen
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Eigentlich schon alles x mal durchgekaut. Denke nach einigen Gesprächen mit Leuten die schon einen gewissen Einfluss haben, für Vereinsgebundenen Piloten wird es wohl nicht so schlimm werden.

Der Rest, wird schwer. Aber man sucht noch nach Lösungen.
Gruß
Jürgen
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Letzte Änderung: von Jürgen.
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