Die Oberen der Verbände sind schein bar dazu nicht in der Lage, ABER ihre Gebietsbeauftragten.
Hier ein Zitat aus eine Mail:
2.) Wie schon bei unserer Gebietsversammlung berichtet und, wie ihr sicher schon in den diversen Medien/Foren gelesen habt, plant das Bundesverkehrsministerium aus unserer Sicht drastische Einschränkungen des Modellflugsports durch die Einführung einer generellen Höhenbegrenzung auf 100m für Modellflugzeuge aller Art in Deutschland. Was das für unseren Freizeitsport bedeutet brauche ich euch sicher nicht zu erklären!
Am 25.02.2016 fand nun im BMVI ein Gespräch mit dem DMFV Präsidium und Staatssekretär Michael Odenwald statt. (siehe auch www.dmfv.aero/presse/bmvi/).
Versichert wurde dem DMFV, dass es nicht die Absicht sei den Modellflugsport in Deutschland einschränken zu wollen. Allerdings wird die aktuelle (angenommene) Gefährdungslage (durch Drohnen) als Begründung für weitergehende gesetzliche Regelungen herangezogen.
Die Argumente des DMFV wurden zwar aufgegriffen reichten meines Erachtens jedoch wohl nicht aus um von der restriktiven Höhenbeschränkung abzurücken. Man wollte als Lösung eine Ausnahmeregelung anregen, wobei die zuständigen Luftfahrtbehörden nach Prüfung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Ausnahmegenehmigung erteilen sollten.
Diese „Ausnahmeregelung“ wird vom Verband sehr kritisch betrachtet, öffnet sich dadurch wieder ein endloser Hürdenlauf durch die Instanzen (Untere-, obere- Naturschutzbehörden, Artenschutzrechtliche Würdigung, Gemeindeverwaltung, Kosten für Vereine als Antragsteller, länderspezifische Regelung), der für manche Vereine (vor allem ohne bestehende, unbefristete Aufstiegsgenehmigung) wohl das Aus bedeuten könnte. Auch wie dies für Vereinsgelände aussehen könnte auf denen seit Jahren genehmigungsfreier Modellflug betrieben wird, ist noch vollkommen ungeklärt.
Positiv wurde aus dem Gespräch mit dem Staatsekretär mitgenommen, dass weitere Gespräche auf hochrangiger Ebene möglich sein werden und man im BMVI auf die Interessen der Modellflieger aufmerksam gemacht wurde.
Dazu nun unsere Bitte: Folgt dem Aufruf des Verbandes:
„In diesem Zusammenhang bittet der DMFV um die Meinung seiner Verbandsmitglieder: Wie würden Sie die angebotene Lösung über eine „Ausnahmeregelung“ bewerten? Wären Sie unter gewissen Umständen für Sie akzeptabel? Schreiben Sie uns an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Post an Deutscher Modellflieger Verband, Rochusstraße 104-106, 53123 Bonn.“
Und, noch wichtiger, zeigt dem Verband eure Unterstützung durch eure Anwesenheit bei der bevorstehenden Jahreshauptversammlung in Kassel.
Die Einladung findet ihr in der letzten Ausgabe des „Modellflieger“, Ausgabe 01, Februar / März 2016 auf den Seiten 52 – 54
Jedes DMFV Mitglied hat das Recht an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen!
!!!! Wichtig: Bitte meldet euch bei der Geschäftsstelle an!!!!!
Ich finde diese Darstellung viel Informativer und Verständlicher, als das Seitenlange Geschwafel auf der DMFV Seite.
In der Pressestelle hat man scheinbar noch nicht verstanden, das wir im Zeitalter des Smartphone leben und die Leute mit kurzen, knappen Infos, informiert werden wollen.
Es mir zu Ohren gekommen, das man sich über die Darstellung hier im Forum im Präsidium des DMFV "Unterhält".
Es ist dem DMFV freigestellt sich hier im Forum zu beteiligen.
Ich werde hier keinem einen Maulkorb verpassen, für die Inhalte und dessen Wahrheitsgehalt ist der Verfasser selbst verantwortlich.