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Re:Stellungnahme des DMFV 09 Mär 2016 17:33 #595

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Schon mal überlegt, dass durch solche angedachten Dinge auch wieder Arbeitsplätze vernichtet werden.
Das wird immer mehr ein allgemeines Problem. Die Gesellschaft sollte mal die Augen aufmachen.


Sehr schön. Es existiert ja Godwin's Law, aber gibt es auch ein Gesetz für das Arbeitsplätze Argument?

Wir können die Kernkraftwerke nicht schließen, da hängen Arbeitsplätze dran. Exportieren von Waffen und Kriegsmitteln verbieten? - Nope, da hängen Arbeitsplätze dran!

Was wir jetzt im laufe der Geschichte schon für Arbeitsplätze vernichtet haben ist es ein Wunder das wir überhaupt noch Arbeit haben!!!!

Auf der anderen Seite ich meine gerade die Bundesregierung argumentiert ja gerne mit dem Arbeitsplätze Argument.
Vielleicht sollten wir das dann gerade jetzt nutzen wenn die 100m Regelung kommt werden Arbeitsplätze vernichtet!!!!1111einseinseins

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Re:Stellungnahme des DMFV 10 Mär 2016 08:05 #596

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Hallo,

wir hatten gestern eine schöne "Freundesgesprächsrunde" und recht schnell kamen wir auch zum Thema "100 und eventuell Ausnahmen"; der Personenkreis war gemischt bzgl. der Verbandszugehörigkeit. Eindeutiger Tenor zunächst einmal, dass es mehr als angebracht wäre, wenn die beiden Dachverbände in allen Punkten an einen Strang ziehen und gemeinsam bei den entsprechenden Behörden/Ministerien auftreten würden. Aktuell kocht jeder sein eigenes Süppchen.

Es kamen dann auch die Fragen wie

- was heisst "in Ausnahmen mehr als 100 m" ?
- in Ausnahmefällen vielleicht dann - übertrieben gesagt - 120 m ?
- welche Behörde wäre zuständig und entscheidet darüber in welchem Verfahren (Luftaufsicht/RP ?) ?
- kann nur ein Verein so einen Ausnahmeantrag stellen (oder auch ein sog. Wildflieger, wenn er unter 5 kg erlaubnisfrei mit Einwilligung des
Grundstückseigentümers fliegt?
- welche Unterlagen müssen vorgelegt werden bei der Behörde?
- gilt so eine Ausnahmeregel dann nur befristet (z.Bsp. ein Jahr) oder unbefristet ?
- welche Kosten kommen vielleicht auf den Verein zu ? Ist eventuell ein teures luftrechtliches Gutachten vorlzulegen, dass bei mehr als 100 m
die "öffentliche Sicherheit und Ordnung" nicht gestört wird im Luftraum ?
- Ausnahmen wenn überhaupt nur für zugelassene Vereine mit e.V. Status ?
- was ist mit reinen Interessensgemeinschaften; also keine Vereine mit Vorstand etc. ?
- nur eine "kann" Bestimmung ?

usw. usw.

Konkrete Antworten auf die obigen Fragen wurden bis jetzt nirgends gefunden; weder bei den Verbänden steht da was, noch in irgendwelchen Stellungnahme der Verbände in Foren.

Zumindest war gestern in geselliger Runde eine klare Meinung "100 m und in Ausnahmen mehr als 100 m" = NO GO.

Klassen wie Seglerschlepp, Jets, 3 m Kunstflug, viele reine Seglerklassen usw. wären betroffen. Auch Ausnahmen z.Bsp. für die Wettbewerbe sind sinnlos, wenn die Piloten vorher zu Hause keine Ausnahmegenehmigung erhalten und nicht trainieren können. Ohne Training fährt niemandviele hunderte von km zu Wettbewerben.

Deswegen hier eine Frage in die Runde :

Hat jemand von Euch auf die obigen Fragen oder ähnliche Fragen schon mal Antworten von den Verbänden erhalten ?

Gruss
PW
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Re:Stellungnahme des DMFV 10 Mär 2016 08:42 #597

  • Jürgen
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Die Oberen der Verbände sind schein bar dazu nicht in der Lage, ABER ihre Gebietsbeauftragten.

Hier ein Zitat aus eine Mail:

2.) Wie schon bei unserer Gebietsversammlung berichtet und, wie ihr sicher schon in den diversen Medien/Foren gelesen habt, plant das Bundesverkehrsministerium aus unserer Sicht drastische Einschränkungen des Modellflugsports durch die Einführung einer generellen Höhenbegrenzung auf 100m für Modellflugzeuge aller Art in Deutschland. Was das für unseren Freizeitsport bedeutet brauche ich euch sicher nicht zu erklären!

Am 25.02.2016 fand nun im BMVI ein Gespräch mit dem DMFV Präsidium und Staatssekretär Michael Odenwald statt. (siehe auch www.dmfv.aero/presse/bmvi/).

Versichert wurde dem DMFV, dass es nicht die Absicht sei den Modellflugsport in Deutschland einschränken zu wollen. Allerdings wird die aktuelle (angenommene) Gefährdungslage (durch Drohnen) als Begründung für weitergehende gesetzliche Regelungen herangezogen.

Die Argumente des DMFV wurden zwar aufgegriffen reichten meines Erachtens jedoch wohl nicht aus um von der restriktiven Höhenbeschränkung abzurücken. Man wollte als Lösung eine Ausnahmeregelung anregen, wobei die zuständigen Luftfahrtbehörden nach Prüfung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Ausnahmegenehmigung erteilen sollten.

Diese „Ausnahmeregelung“ wird vom Verband sehr kritisch betrachtet, öffnet sich dadurch wieder ein endloser Hürdenlauf durch die Instanzen (Untere-, obere- Naturschutzbehörden, Artenschutzrechtliche Würdigung, Gemeindeverwaltung, Kosten für Vereine als Antragsteller, länderspezifische Regelung), der für manche Vereine (vor allem ohne bestehende, unbefristete Aufstiegsgenehmigung) wohl das Aus bedeuten könnte. Auch wie dies für Vereinsgelände aussehen könnte auf denen seit Jahren genehmigungsfreier Modellflug betrieben wird, ist noch vollkommen ungeklärt.

Positiv wurde aus dem Gespräch mit dem Staatsekretär mitgenommen, dass weitere Gespräche auf hochrangiger Ebene möglich sein werden und man im BMVI auf die Interessen der Modellflieger aufmerksam gemacht wurde.

Dazu nun unsere Bitte: Folgt dem Aufruf des Verbandes:

„In diesem Zusammenhang bittet der DMFV um die Meinung seiner Verbandsmitglieder: Wie würden Sie die angebotene Lösung über eine „Ausnahmeregelung“ bewerten? Wären Sie unter gewissen Umständen für Sie akzeptabel? Schreiben Sie uns an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Post an Deutscher Modellflieger Verband, Rochusstraße 104-106, 53123 Bonn.“

Und, noch wichtiger, zeigt dem Verband eure Unterstützung durch eure Anwesenheit bei der bevorstehenden Jahreshauptversammlung in Kassel.

Die Einladung findet ihr in der letzten Ausgabe des „Modellflieger“, Ausgabe 01, Februar / März 2016 auf den Seiten 52 – 54

Jedes DMFV Mitglied hat das Recht an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen!

!!!! Wichtig: Bitte meldet euch bei der Geschäftsstelle an!!!!!


Ich finde diese Darstellung viel Informativer und Verständlicher, als das Seitenlange Geschwafel auf der DMFV Seite.
In der Pressestelle hat man scheinbar noch nicht verstanden, das wir im Zeitalter des Smartphone leben und die Leute mit kurzen, knappen Infos, informiert werden wollen.

Es mir zu Ohren gekommen, das man sich über die Darstellung hier im Forum im Präsidium des DMFV "Unterhält".
Es ist dem DMFV freigestellt sich hier im Forum zu beteiligen.
Ich werde hier keinem einen Maulkorb verpassen, für die Inhalte und dessen Wahrheitsgehalt ist der Verfasser selbst verantwortlich.
Gruß
Jürgen
the master of the Desaster

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Re:Stellungnahme des DMFV 10 Mär 2016 09:15 #598

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Hallo Jürgen,

danke für den Link des DMFV Gebietsbeauftragten; da unser Verein im DAeC ist, kennt unser Verein diese Zeilen nicht.

Sehr schön formuliert : Stichwort "endloser Hürdenlauf durch Instanzen" für eine Ausnahmegenehmigung


Wenn ich es richtig verstehe, sollen Luftfahrtbehörden zuständig sein unter Einbeziehung etlicher anderen Behörden wie Naturschutzbehörde, Gemeinde, sogar spricht der DMFV Gebietsbeauftragte von "Artenschutz"; muss dann etwas noch der Verein ein neues Arten-Gutachten erstellen lassen bei der Stellung eines Ausnahmeantrages ? :dry:

Und sogar der Hinweis des Gebietsbeauftragten, dass all das für Vereine, die keine unbefristete Aufstiegserlaubnis haben, das AUS !!! bedeuten könnte. Und alles völlig ungeklärt ist bei Vereinen, die erlaubnisfrei bis heute auf ihrem Gelände fliegen.

Dass sind nicht gerade "rosige" Mitteilungen....... :( Das Statement des Gebietsbeauftragten ist wesentlich konkreter, detallierter , zeigt die eventuellen Probleme der Vereine auf usw.. und ausführlicher als das Statement des DMFV auf ihrer Webseite hier

www.dmfv.aero/presse/bmvi/


Gruss
PW
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Stellungnahme des DMFV 10 Mär 2016 09:58 #599

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Ich lese hier die ganze Zeit mit und mir reicht es langsam!

Ich will jetzt mal wissen, Worin der Sicherheitsgewinn liegt, wenn alle nur bis 100 m fliegen???

Das ist doch völlig unsinnig. Wenn 2 Modelle in der Luft sind, achtet man auch auf den Anderen.
Worin liegt das Problem, wenn da mal eine "Drohne" vorbei fliegt. Die sehe ich doch genauso wie jedes
andere Modell/Flugzeug auch. Im Gegensatz zu "Denen" Habe ich mein Modell im Blick!!!

Grüße

Daniel

P.S. Ich fliege seid 39 Jahren unfallfrei Segler über 100 m!!!!!

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Stellungnahme des DMFV 10 Mär 2016 13:00 #600

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Hallo Peter / PW,

ich denke du siehst die Situation genau richtig....

Hier in Österreich haben wir jetzt die Situation mit 150m. In der Zeit der Entscheidungsfindung waren die damals beiden Verbände ÖAEC und ÖMFV mehr damit beschäftigt sich gegenseitig "weh zu tun" als diese dramatische Entwicklung für uns Modellflieger konkret, GEMEINSAM und mit allem Nachdruck zu verhindern.

Fakt hier ist: Soweit ich informiert bin hat 1 !!! Verein die Ausnahmegenehmigung bis 300 m erhalten (wahrscheinlich gibt's u.U den einen oder anderen mehr) - die haben's gscheit gemacht - die haben nicht auf den Aeroclub (in Österreich der Große - wie DMFV in DL)- wie empfohlen - gewartet und haben ehestmöglich eingereicht und in Anbetracht dessen, daß sich wahrscheinlich niemand bei den Behörden ausgekannt hat auch eine Genehmigung erhalten - klar mit Auflagen - immer ein Pilot + 1er der den Luftraum beobachtet, Abstieg sobald sich LFZ nähert etc. ..
Fakt ist aber auch, dass meines Wissen ALLE anderen Ansuchen abgelehnt wurden - sprich negativer Bescheid.... SUPER - das haben wir jetzt

Fakt ist auch, dass wir im Verein wahrscheinlich den RC III (Einsteigerklasse zu F3A) Bewerb absagen werden - denn..
Auch Jahre später ließe sich nachvollziehen, das bei einem Flugfenster lt Sporting Code Höhe = 259 m und einer gültigen max. Höhe von 150m Luftraumverletzungen passiert sein müssen!!! d.h. du brauchst nur jemandem der dem Verein " am Zeug flicken" will - der kann Jahre nach dem Bewerb dies nachweisen...

Also echt toll diese Gesetze in der EU.
Aber vielleicht erübrigen sich damit auch die Unannehmlichkeiten durch Lieferzeitverzögerungen bei der 24er, denn im Grund kannst eh nur mehr Schaumwaffeln fliegen und die ließen sich auch mit einem etwas längeren Kabel steuern... brauchst net wirklich einen Sender- NET ernst gemein...

Versucht das in Deutschland etwas besser hinzubekommen - macht Dampf den Gesetzgebern....das politische Gelabbere von wegen es gibt Ausnahmen etc... - das wird nicht funktionieren. - Dazu ist Politik viel zu vergesslich oder sollt ma verlogen sagen... In Österreich mussten wir leider diese Erfahrung machen....

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