Stellungnahme des DMFV
- mautro
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Oh ha
Danke für die Aufklärung. Geballtes Wissen hier im Forum. Toll!
Gruß
Mauro
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Gruß
Mauro
Auch der Wolkenkratzerbau begann im Keller.
Gruß Mauro
Gruß Mauro
von mautro
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- dd8ed
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PW wrote:
Frank war im übrigen auch bei dem Treffen in Nürnberg
Gruss
PW
Ich hatte den ursprünglichen Anstoss gegeben.
Gruss
Frank
von dd8ed
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- mautro
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Müssen wir eigentlich zu Panikreaktionen übergehen und Modelle verkaufen?
Gruß
Mauro
Gruß
Mauro
Auch der Wolkenkratzerbau begann im Keller.
Gruß Mauro
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von mautro
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- peter modelcity
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mautro wrote: Müssen wir eigentlich zu Panikreaktionen übergehen und Modelle verkaufen?
Sicher nicht,
aber wenn du dir eine Jahresreservation eines Bungalows in Modelcity buchst, bist auf jeden Fall auf der sicheren Seite. :whistle:
LG Peter
www.modelcity.eu
Grüsse aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer
Grüsse aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer
von peter modelcity
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- mautro
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Ich schreibe dich mal separat an wegen nem Trip zu euch
Gruß
Mauro
Gruß
Mauro
Auch der Wolkenkratzerbau begann im Keller.
Gruß Mauro
Gruß Mauro
von mautro
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- Martinair
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Jetzt ist eine Stellungnahme zur Höhenbeschränkung in Ö. da....
Das soweit zum Thema der nachträglichen Ausnahmegenehmigungen.
Versucht das in Deutschland unter allen Umständen zu verhindern - wie ich bereits in einem früheren Beitrag geschrieben habe, Nachher wird nimmer viel gehen......
Zitat
Liebe Sportsfreunde !
Ich war am Freitag gemeinsam mit ( xxxxx Namen habe ich gelöscht xxxxx) bei der ACG in Wien um eine Lagebesprechung durchzuführen. Das Ergebnis war für uns vollkommen unbefriedigend, weshalb ich nun auch dieses Schreiben an Euch richte.
Zur Vorgeschichte:
Es wurde im Herbst 2015 ein Prozedere mit der ACG vereinbart, damit Bescheide zur Höhenüberschreitung schneller und billiger ausgegeben werden können. Damit hofften wir einen gangbaren Weg gefunden zu haben bis dann folgendes passierte:
Ein Modellflugverein hat bezüglich eines ablehnenden Bescheides zur Höhenüberschreitung die ACG beim Bundesverwaltungsgericht geklagt. Das Urteil (34 Seiten) ist am 16.Feber 2016 ergangen und hat die ACG gemaßregelt. Wir hatten von dieser Klage keine Ahnung !
Jetziger Standpunkt der ACG :
Sie müssen das Urteil nun auch vollziehen, und haben sich deshalb auf die nun folgende Linie eingeschossen (Dabei schwang immer ein bisschen mit, dass wir uns das ja selbst eingebrockt haben, da wir den Modellflugverein nicht veranlasst haben die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht zurück zu ziehen ).
Die ACG hat festgestellt, dass durch das Urteil ein Verein um Höhenüberschreitung ansuchen kann aber nur wenn er auch Halter der betriebenen Modellflugzeuge ist. Wir haben dagegen gehalten, dass die Modellflieger halt ihre Modelle den Vereinen schenken und sie sie dann sozusagen zur Benützung ausborgen. Dann kam der Hammer, dass beim Ansuchen des Vereines nun alle Modelle genau angeführt werden müssen, mit denen über 150 Meter geflogen werden soll. Der Bescheid wird dann auf genau jene Modelle ausgestellt und kann während der Bescheiddauer weder geändert noch aufgestockt werden. Sollte das doch geschehen, so muss ein neuer Bescheid ausgestellt und die entsprechenden Kosten bezahlt werden.
Es war kein Konsens erzielbar, sodass wir unverrichteter Dinge nach über 2 Stunden wieder abgerückt sind.
Das ist der unerfreuliche Ausgang des Gesprächs mit der ACG und ich kann Euch im Augenblick nicht ermutigen, Eure Ansuchen zu stellen. Es sind zur Zeit 5 Anträge anhängig und wir wollen abwarten, was dabei nun wirklich heraus kommt. Ich kann Euch also nur um etwas Geduld bitten.
Mit xxxxx Namen habe ich gelöscht xxxxx) haben wir nun eine völlig neue Strategie ausgearbeitet um unsere Ziele (vielleicht) trotzdem zu erreichen. Doch dazu erst dann mehr, wenn es auch gefruchtet hat.
Ein herzliches Glück ab – gut Land
Zitat Ende
Tja unser Aeroclub hat die Zeit , in der es notwendig gewesen wäre sich auf die Hinterbeine zu stellen dazu verwendet, sich einem Kleinkrieg dem ÖMFV zu widmen.... Und mit dem im letzten Satz (VIELLEICHT) sollte eh schon alles klar sein - die sehen keine Chance mehr - man sollte die Hoffnung ja nur scheibchenweise zerstören... - irgendwann finden sich die Leute damit ab - (und zahlen trotzdem weiter Ihre Beiträge :evil:
Bitte macht es in Deutschland besser - wir kommen euch dann besuchen -
Das soweit zum Thema der nachträglichen Ausnahmegenehmigungen.
Versucht das in Deutschland unter allen Umständen zu verhindern - wie ich bereits in einem früheren Beitrag geschrieben habe, Nachher wird nimmer viel gehen......
Zitat
Liebe Sportsfreunde !
Ich war am Freitag gemeinsam mit ( xxxxx Namen habe ich gelöscht xxxxx) bei der ACG in Wien um eine Lagebesprechung durchzuführen. Das Ergebnis war für uns vollkommen unbefriedigend, weshalb ich nun auch dieses Schreiben an Euch richte.
Zur Vorgeschichte:
Es wurde im Herbst 2015 ein Prozedere mit der ACG vereinbart, damit Bescheide zur Höhenüberschreitung schneller und billiger ausgegeben werden können. Damit hofften wir einen gangbaren Weg gefunden zu haben bis dann folgendes passierte:
Ein Modellflugverein hat bezüglich eines ablehnenden Bescheides zur Höhenüberschreitung die ACG beim Bundesverwaltungsgericht geklagt. Das Urteil (34 Seiten) ist am 16.Feber 2016 ergangen und hat die ACG gemaßregelt. Wir hatten von dieser Klage keine Ahnung !
Jetziger Standpunkt der ACG :
Sie müssen das Urteil nun auch vollziehen, und haben sich deshalb auf die nun folgende Linie eingeschossen (Dabei schwang immer ein bisschen mit, dass wir uns das ja selbst eingebrockt haben, da wir den Modellflugverein nicht veranlasst haben die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht zurück zu ziehen ).
Die ACG hat festgestellt, dass durch das Urteil ein Verein um Höhenüberschreitung ansuchen kann aber nur wenn er auch Halter der betriebenen Modellflugzeuge ist. Wir haben dagegen gehalten, dass die Modellflieger halt ihre Modelle den Vereinen schenken und sie sie dann sozusagen zur Benützung ausborgen. Dann kam der Hammer, dass beim Ansuchen des Vereines nun alle Modelle genau angeführt werden müssen, mit denen über 150 Meter geflogen werden soll. Der Bescheid wird dann auf genau jene Modelle ausgestellt und kann während der Bescheiddauer weder geändert noch aufgestockt werden. Sollte das doch geschehen, so muss ein neuer Bescheid ausgestellt und die entsprechenden Kosten bezahlt werden.
Es war kein Konsens erzielbar, sodass wir unverrichteter Dinge nach über 2 Stunden wieder abgerückt sind.
Das ist der unerfreuliche Ausgang des Gesprächs mit der ACG und ich kann Euch im Augenblick nicht ermutigen, Eure Ansuchen zu stellen. Es sind zur Zeit 5 Anträge anhängig und wir wollen abwarten, was dabei nun wirklich heraus kommt. Ich kann Euch also nur um etwas Geduld bitten.
Mit xxxxx Namen habe ich gelöscht xxxxx) haben wir nun eine völlig neue Strategie ausgearbeitet um unsere Ziele (vielleicht) trotzdem zu erreichen. Doch dazu erst dann mehr, wenn es auch gefruchtet hat.
Ein herzliches Glück ab – gut Land
Zitat Ende
Tja unser Aeroclub hat die Zeit , in der es notwendig gewesen wäre sich auf die Hinterbeine zu stellen dazu verwendet, sich einem Kleinkrieg dem ÖMFV zu widmen.... Und mit dem im letzten Satz (VIELLEICHT) sollte eh schon alles klar sein - die sehen keine Chance mehr - man sollte die Hoffnung ja nur scheibchenweise zerstören... - irgendwann finden sich die Leute damit ab - (und zahlen trotzdem weiter Ihre Beiträge :evil:
Bitte macht es in Deutschland besser - wir kommen euch dann besuchen -
von Martinair
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