Hallo Peter,
klar sind Kältanlage und Funken nicht vergleichen. Aber beide Produkte fallen in Produktgruppen, die eben kennzeichnungspflichtig sind; nur eben sind unterliegt ein Konformitätsbewertungsverfahren ihren eigenständigen Normen.
EXFC:
also offiziell wurde doch die letzten Jahre englisch gesprochen, wenn ich mich richtig erinnere. Die Webpage in englischer Sprache.
exfc.eu/
Und wie gesagt; ich brauche die KE von TX/RX nicht am Mann haben; ich kann bei eventuellen Fragen dadurch beantworten, dass ich über mein IPad/Smartphine (oder Deinen PC im Restaurant
) dem Wettbewerbsdirektor die Webseite des Herstellers und die dort im Downlaodbereich hinterlegte KE zeige. Kein Problem: Um so ein Procedere zeitlich zu mininieren, habe ich !! die KE´s im Senderkoffer (in deutsch und englisch, weil englisch zu 99,99 % die Sprache bei internationalen Wettbewerben ist). Geht eben schneller als erst PC hochfahren, Internet zu finden usw.
Veranstaltungen sind doch ganz einfach:
der Pilot versichert auf der Veranstaltung mit seiner Unterschrift, dass er legales Zeugs einsetzt. So bin ich als Veranstalter raus für den Fall der Fälle. Verstösst der Pilot dagegen und es passiert was, bin ich als Organisator aussern vor.
Und ganz ehrlich:
wenn mir jemand schriftich zusichert, dass er legale Funke einsetzt, und ich dann aber bei dem Event bemerke, dass er illegal unterwegs ist, fühle ich mich recht "verarscht", denn er hat mich als Veranstalter angelogen. Folge: bei nächsten mal ohne ihn zum Nachdenken ! Da bin ich konsequent.
Und wenn sich später entschuldigt, dann bekommt er auch eine zweite Chance. Aber einmal darf er aussetzen.
Alles kein Problem meine ich. Hier mal ein Auszug aus der GAM 2012 Ausschreibung:
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Teilnahmebedingungen:
Modellflugversicherung muss bei Anmeldung in Kopie vorgelegt
werden. Es werden nur 2,4 GHz Anlagen zugelassen (kein 35 MHz etc.)
(bitte Konformitätserklärungen mitbringen)
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Gruss
PW