Nicht CE und was man dazu wissen sollte
- Jürgen
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Es gibt HK Sender mit KE, da sie legal importiert werden, soweit mein Wissensstand. Das zu kontrollieren, was ist nun nicht mit KE und was ohne......
Gruß
Jürgen
the master of the Desaster
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von Jürgen
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- Jürgen
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peter modelcity wrote: Den Link gibts nicht in Deutsch, weil das eine tschechische Firma ist.
Die KE ist tschechisch und der Importeur schert sich einen Dreck um die Meinung eines deutschen Fachmanns, genausowenig wie sich EngelModelbau um die Ansicht eines rumänischen Funkspezialisten kümmern würde.
Tschechische KE= EU, meiner Meinung nach legal. Fehlt nur noch die DE Anleitung nach CE. :whistle: :whistle: Mal gucken wie Peter das jetzt sieht.
Gruß
Jürgen
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Hallo Jürgen und Peter,
wenn es wie bei Engel MT läuft, ist es doch ok. Nur selbst importierte HK Funke hat nun mal eben keine KE und die CZ KE gilt eben nicht für die selber importierten HK Sender. Die Engel MT KE gilt ja auch nicht für FRSky Eigenimporte.
Wäre natürlich auch schön, diese KE der Cz Firma wenigstens in englisch zu erhalten, um zu prüfen, ob die KE auch so rechtens ist oder nicht. Kann ich so nicht prüfen lassen. Die Frage ist auch, ob mir eine KE in Cz hier in Deutschland hilft, wenn ein Flugleiter sie lesen will, aber auch nicht der Cz Sprache mächtig ist. Wenn ich Flugleiter wäre und einer legt mir eine KE auf CZ vor... mmh... würde ihm sagen "bitte mindestens in englisch, am besten Deutsch, möchte schon wissen, was da steht"
Also bei Jeti oder auch anderen Firmn kann ich mir die KE in verschiedenen Sprachen - auch Deutsch - ausdrucken.
Und ob sich eine Firma "einen Dreck um was schert", ist mir recht egal. Die Probleme bekommt ja der Pilot, wenn er keine bzw. keine rechtliche korrekte KE vom Händler erhält. In der Kasse des Verkäufers hat es doch geklingelt; ob der Modellflieger Probleme bekommt, interessiert doch viele Verkaufer nicht (Hauptsache Produkt ist verkauft worden).
Gruss
PW
wenn es wie bei Engel MT läuft, ist es doch ok. Nur selbst importierte HK Funke hat nun mal eben keine KE und die CZ KE gilt eben nicht für die selber importierten HK Sender. Die Engel MT KE gilt ja auch nicht für FRSky Eigenimporte.
Wäre natürlich auch schön, diese KE der Cz Firma wenigstens in englisch zu erhalten, um zu prüfen, ob die KE auch so rechtens ist oder nicht. Kann ich so nicht prüfen lassen. Die Frage ist auch, ob mir eine KE in Cz hier in Deutschland hilft, wenn ein Flugleiter sie lesen will, aber auch nicht der Cz Sprache mächtig ist. Wenn ich Flugleiter wäre und einer legt mir eine KE auf CZ vor... mmh... würde ihm sagen "bitte mindestens in englisch, am besten Deutsch, möchte schon wissen, was da steht"
Also bei Jeti oder auch anderen Firmn kann ich mir die KE in verschiedenen Sprachen - auch Deutsch - ausdrucken.
Und ob sich eine Firma "einen Dreck um was schert", ist mir recht egal. Die Probleme bekommt ja der Pilot, wenn er keine bzw. keine rechtliche korrekte KE vom Händler erhält. In der Kasse des Verkäufers hat es doch geklingelt; ob der Modellflieger Probleme bekommt, interessiert doch viele Verkaufer nicht (Hauptsache Produkt ist verkauft worden).
Gruss
PW
Rechtsbeistand u.a. bei "Modellflugproblemen"etc. : Rechtsanwälte Wessels & Partner, Tel.: 02362/27065
PW Modellbautechnik ( Jeti Kombiangebote, Beratung/Einstellservice etc.)
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Last Edit:10 Jan. 2015 15:19
von PW
Letzte Änderung: 10 Jan. 2015 15:19 von PW.
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- peter modelcity
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peter modelcity antwortete auf Nicht CE und was man dazu wissen sollte
Posted 10 Jan. 2015 15:16 #154
das ist klar, dass eine Firmen KE nicht für Eigenimporte gilt. Engel Artikel kann man unterscheiden, die HK Produkte aus der CZ sind aber absolut identisch. Da ist keine Unterscheidung mehr möglich, und ja auch nicht vorgeschrieben.
Ob jetzt die CZ KE für die Turnigy Sender rechtens ist, kann ich dir nicht sagen, wäre mir als Endkunde auch egal. Die Konformität eines Logan aus Rumänien zweifle ich auch nicht an.
Es käme auch keiner hier in der CZ auf die Idee die KE von Engelmodellbau anzuzweifeln.
PS: wie schauts mit Sensoren von Klainanbietern aus?
Ich kann also beim EXFC auf KE´s aller verbauten Elektronikteile in tschechischer Sprache bestehen. (dummerweise kann ich kein tschechisch, aber da wird sich schon ein tschechischer Funkreferent finden)
PPS: dein Kfz Schein ist auch in deutscher Sprache ausgestellt, und du erwartest, dass die rumänische Polizei dein Fahrzeug nicht einzieht, nur weil es die Papiere nicht lesen kann.
Deutschland ist sicher eine Wirtschaftsmacht, aber beileibe nicht der Nabel der (EU) Welt
Ich glaube nicht dass ein Kunde dafür haftbar gemacht werden kann, wenn er im guten Glauben ein Produkt mit Dokumenten kauft, die sich im Nachhinein als unkorrekt rausstellen.
Ob jetzt die CZ KE für die Turnigy Sender rechtens ist, kann ich dir nicht sagen, wäre mir als Endkunde auch egal. Die Konformität eines Logan aus Rumänien zweifle ich auch nicht an.
Es käme auch keiner hier in der CZ auf die Idee die KE von Engelmodellbau anzuzweifeln.
PS: wie schauts mit Sensoren von Klainanbietern aus?
Ich kann also beim EXFC auf KE´s aller verbauten Elektronikteile in tschechischer Sprache bestehen. (dummerweise kann ich kein tschechisch, aber da wird sich schon ein tschechischer Funkreferent finden)
PPS: dein Kfz Schein ist auch in deutscher Sprache ausgestellt, und du erwartest, dass die rumänische Polizei dein Fahrzeug nicht einzieht, nur weil es die Papiere nicht lesen kann.
Deutschland ist sicher eine Wirtschaftsmacht, aber beileibe nicht der Nabel der (EU) Welt
Ich glaube nicht dass ein Kunde dafür haftbar gemacht werden kann, wenn er im guten Glauben ein Produkt mit Dokumenten kauft, die sich im Nachhinein als unkorrekt rausstellen.
LG Peter
www.modelcity.eu
Grüsse aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer
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Last Edit:10 Jan. 2015 15:26
von peter modelcity
Letzte Änderung: 10 Jan. 2015 15:26 von peter modelcity.
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Hallo Peter,
sollte Dich aber als Benutzer sehr interessieren, ob die KE rechtens ist; denn wenn sie nicht rechtens ist, bist DU !! verantwortlich. Auch so ist die Rechtlage. Einfach allem blind vertrauen, reicht leider nicht.
Folgendes habe ich gefunden:
1.
Müssen für Kälteanlagen bzw. kältetechnische Produkte, welche in Deutschland betrieben werden, die Konformitätserklärungen in deutscher Sprache erstellt werden (das Produkt wurde in der EU gefertigt)?
Oder ist es rechtlich ausreichend die Konformitätserklärungen in einer "EU - Gemeinschaftssprache" (z.B. englisch, französisch) auszustellen - ggf. mit nachgetragenen Übersetzungen? Die Konformitätserklärung für Kälteanlage bzw. kältetechnische Produkte erfolgt in der Regel nach der Maschinenrichtlinie. Dort heißt es in Anhang II Teil C Absatz (1): "Diese Erklärung ist in derselben Sprache wie die Originalbetriebsanleitung abzufassen (siehe Anhang I Nummer 1.7.4 Buchstabe b)), und zwar maschinenschriftlich oder in Druckbuchstaben. Ihr muss eine Übersetzung in einer der Sprachen des Verwendungslandes beigefügt sein. Für diese Übersetzung gelten die gleichen Bedingungen wie für die Betriebsanleitung."
Im referenzierten Abschnitt 1.7.4 in Anhang I findet man: "b) Die Betriebsanleitung wird vom Hersteller oder seinem in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten in einer der Gemeinschaftssprachen erstellt. Bei der Inbetriebnahme einer Maschine müssen die Originalbetriebsanleitung und eine Übersetzung dieser Betriebsanleitung in der oder den Sprache(n) des Verwendungslandes mitgeliefert werden. Diese Übersetzung wird entweder vom Hersteller oder von seinem in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten oder von demjenigen erstellt, der die Maschine in dem betreffenden Sprachgebiet einführt.
2.
Die EG-Konformitätserklärung ist eine besondere Form der Konformitätserklärung im gesetzlich geregelten Bereich.
Mit der EG-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller (bzw. falls dieser seinen Sitz außerhalb der EU hat, sein Bevollmächtigter mit Sitz in der EU), dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist. Die EG-Konformitätserklärung ist Basis für die CE-Kennzeichnung des entsprechenden Produktes.
Welchen Inhalt die EG-Konformitätserklärung haben muss, ist in jeder einzelnen EG-Richtlinie festgelegt. Anforderungen an die Form und das Aussehen werden dagegen nicht getroffen. Die EG-Konformitätserklärung muss mindestens in einer der Amtssprachen der Europäischen Union abgefasst sein. Da die jeweiligen nationalen Marktüberwachungsbehörden eine Sprachfassung in der jeweiligen offiziellen Landessprache verlangen können, ist es ratsam, diese Sprachfassung mit zu berücksichtigen. Allgemeine Anforderungen an den Inhalt von Konformitätserklärungen sind in den Normen EN ISO/IEC 17050-1:2004 und EN ISO/IEC 17050-2:2004 sowie im „Blue Guide“ der Europäischen Kommission enthalten.
3.
Letztendlich mir auch egal, denn wenn mir ein Pilot eine KE vorlegt in einer Sprache, die ich nicht verstehe, dann kann ich auch den Inhalt nicht verstehen/prüfen = Flugverbot. Könnte ja alles möglich sein, was er mir da als KE verkaufen will. Legt mir jemand seinen Versicherungsnachweis in Cz vor; fliegt er nicht. Kann doch sogar gar nicht ersehen, ob es sich um einen Versicherungsausweis handelt usw.
Mir auch egal, was andere Veranstalter etc. machen.
Beispiel:
M. Leseberg war ja 2 x mal bei meinem Acro Masters; ich habe ihm klar gesagt, dass ich ihn mit seiner JR Anlage mit US Ausgangsleistung hier nicht fliegen lasse. Garkein Problem für Mark, weil er wusste dass hier nur 100 mW erlaubt sind. Also haben wir Mark was rechtlich legales besorgt und gut ist. Die abgeschlossene Veranstalterhaftpflicht zahlt eben nicht, wenn ein Veranstalter mit positivem Wissen einen Piloten mit illegalen Zeugs fliegen lässt. Finde immer wieder toll, dass "gewisse Piloten" damit behaupt keine Probleme haben.
Beim einem Acro Masters stand auch plötzlich ein Messwagen der Netzargentur !!! Sie erwischten einen Piloten mit illegalen Zeugs (damals noch MHZ Anlage). Es kamen die Leute zu mir als Veranstaler; ich kommte gottlob die schriftliche Erklärung des Piloten vorlegen, wonach er mir bei der Anmeldung versichert hat, nur für in Deutschland legales Funkzeug zu verwenden. Also war ich raus; hätte ich das nicht gehabt, wäre ich als Veranstalter mit dran gewesen mit einem Bußgeld !!
So wandten sich diese Herren an den Piloten und der durfte noch vor Ort ein schönes Bußgeld zahlen.....
Keine Erfindung.. GAM 2006 !!
4.
Aktuell beschäftige ich mich mit Funksystemen (TX/RX); ist schon kompliziert genug mich da einzuarbeiten; ist aber in den letzten Wochen sehr sehr interressant damit und man lernt jeden Tag dazu. Zu Deiner Frage: Kontaktiere doch die beiden Fachreferenten, frage sie und teile uns dann deren Antworten mit .
Gruss
PW
sollte Dich aber als Benutzer sehr interessieren, ob die KE rechtens ist; denn wenn sie nicht rechtens ist, bist DU !! verantwortlich. Auch so ist die Rechtlage. Einfach allem blind vertrauen, reicht leider nicht.
Folgendes habe ich gefunden:
1.
Müssen für Kälteanlagen bzw. kältetechnische Produkte, welche in Deutschland betrieben werden, die Konformitätserklärungen in deutscher Sprache erstellt werden (das Produkt wurde in der EU gefertigt)?
Oder ist es rechtlich ausreichend die Konformitätserklärungen in einer "EU - Gemeinschaftssprache" (z.B. englisch, französisch) auszustellen - ggf. mit nachgetragenen Übersetzungen? Die Konformitätserklärung für Kälteanlage bzw. kältetechnische Produkte erfolgt in der Regel nach der Maschinenrichtlinie. Dort heißt es in Anhang II Teil C Absatz (1): "Diese Erklärung ist in derselben Sprache wie die Originalbetriebsanleitung abzufassen (siehe Anhang I Nummer 1.7.4 Buchstabe b)), und zwar maschinenschriftlich oder in Druckbuchstaben. Ihr muss eine Übersetzung in einer der Sprachen des Verwendungslandes beigefügt sein. Für diese Übersetzung gelten die gleichen Bedingungen wie für die Betriebsanleitung."
Im referenzierten Abschnitt 1.7.4 in Anhang I findet man: "b) Die Betriebsanleitung wird vom Hersteller oder seinem in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten in einer der Gemeinschaftssprachen erstellt. Bei der Inbetriebnahme einer Maschine müssen die Originalbetriebsanleitung und eine Übersetzung dieser Betriebsanleitung in der oder den Sprache(n) des Verwendungslandes mitgeliefert werden. Diese Übersetzung wird entweder vom Hersteller oder von seinem in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten oder von demjenigen erstellt, der die Maschine in dem betreffenden Sprachgebiet einführt.
2.
Die EG-Konformitätserklärung ist eine besondere Form der Konformitätserklärung im gesetzlich geregelten Bereich.
Mit der EG-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller (bzw. falls dieser seinen Sitz außerhalb der EU hat, sein Bevollmächtigter mit Sitz in der EU), dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist. Die EG-Konformitätserklärung ist Basis für die CE-Kennzeichnung des entsprechenden Produktes.
Welchen Inhalt die EG-Konformitätserklärung haben muss, ist in jeder einzelnen EG-Richtlinie festgelegt. Anforderungen an die Form und das Aussehen werden dagegen nicht getroffen. Die EG-Konformitätserklärung muss mindestens in einer der Amtssprachen der Europäischen Union abgefasst sein. Da die jeweiligen nationalen Marktüberwachungsbehörden eine Sprachfassung in der jeweiligen offiziellen Landessprache verlangen können, ist es ratsam, diese Sprachfassung mit zu berücksichtigen. Allgemeine Anforderungen an den Inhalt von Konformitätserklärungen sind in den Normen EN ISO/IEC 17050-1:2004 und EN ISO/IEC 17050-2:2004 sowie im „Blue Guide“ der Europäischen Kommission enthalten.
3.
Letztendlich mir auch egal, denn wenn mir ein Pilot eine KE vorlegt in einer Sprache, die ich nicht verstehe, dann kann ich auch den Inhalt nicht verstehen/prüfen = Flugverbot. Könnte ja alles möglich sein, was er mir da als KE verkaufen will. Legt mir jemand seinen Versicherungsnachweis in Cz vor; fliegt er nicht. Kann doch sogar gar nicht ersehen, ob es sich um einen Versicherungsausweis handelt usw.
Mir auch egal, was andere Veranstalter etc. machen.
Beispiel:
M. Leseberg war ja 2 x mal bei meinem Acro Masters; ich habe ihm klar gesagt, dass ich ihn mit seiner JR Anlage mit US Ausgangsleistung hier nicht fliegen lasse. Garkein Problem für Mark, weil er wusste dass hier nur 100 mW erlaubt sind. Also haben wir Mark was rechtlich legales besorgt und gut ist. Die abgeschlossene Veranstalterhaftpflicht zahlt eben nicht, wenn ein Veranstalter mit positivem Wissen einen Piloten mit illegalen Zeugs fliegen lässt. Finde immer wieder toll, dass "gewisse Piloten" damit behaupt keine Probleme haben.
Beim einem Acro Masters stand auch plötzlich ein Messwagen der Netzargentur !!! Sie erwischten einen Piloten mit illegalen Zeugs (damals noch MHZ Anlage). Es kamen die Leute zu mir als Veranstaler; ich kommte gottlob die schriftliche Erklärung des Piloten vorlegen, wonach er mir bei der Anmeldung versichert hat, nur für in Deutschland legales Funkzeug zu verwenden. Also war ich raus; hätte ich das nicht gehabt, wäre ich als Veranstalter mit dran gewesen mit einem Bußgeld !!
So wandten sich diese Herren an den Piloten und der durfte noch vor Ort ein schönes Bußgeld zahlen.....
Keine Erfindung.. GAM 2006 !!
4.
Aktuell beschäftige ich mich mit Funksystemen (TX/RX); ist schon kompliziert genug mich da einzuarbeiten; ist aber in den letzten Wochen sehr sehr interressant damit und man lernt jeden Tag dazu. Zu Deiner Frage: Kontaktiere doch die beiden Fachreferenten, frage sie und teile uns dann deren Antworten mit .
Gruss
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Rechtsbeistand u.a. bei "Modellflugproblemen"etc. : Rechtsanwälte Wessels & Partner, Tel.: 02362/27065
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Last Edit:10 Jan. 2015 15:51
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peter modelcity antwortete auf Nicht CE und was man dazu wissen sollte
Posted 10 Jan. 2015 15:51 #156
Das wird immer lustiger.
Wie unter diesen Umständen noch ein internationaler Flugtag vernünftig durchgeführt werden soll ist mir schleierhaft.
Auch der Vergleich einer sattionär eingebauten Kälte/Klimaanlage mit einem Modell-Sender auf Urlaub / Flugtag erschliesst sich mir nicht.
Bin wirklich gespannt wie ein Flitzebogen was die Teilnehmer am EXFC alles so an Dokumenten und in welchen Sprachen im Koffer haben. :woohoo:
Amtssprache in der EU englisch oder französisch.
Man muss also bei einem Flugleiter in Hintertupfing voraussetzen können, dass er eine von beiden Sprachen in Schrift versteht.
Wie unter diesen Umständen noch ein internationaler Flugtag vernünftig durchgeführt werden soll ist mir schleierhaft.
Auch der Vergleich einer sattionär eingebauten Kälte/Klimaanlage mit einem Modell-Sender auf Urlaub / Flugtag erschliesst sich mir nicht.
Bin wirklich gespannt wie ein Flitzebogen was die Teilnehmer am EXFC alles so an Dokumenten und in welchen Sprachen im Koffer haben. :woohoo:
Amtssprache in der EU englisch oder französisch.
Man muss also bei einem Flugleiter in Hintertupfing voraussetzen können, dass er eine von beiden Sprachen in Schrift versteht.
LG Peter
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Grüsse aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer
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Last Edit:10 Jan. 2015 16:05
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Letzte Änderung: 10 Jan. 2015 16:05 von peter modelcity.
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